Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 64

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck das Wort. – Bitte.

12.56

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich vertrete Herrn Bundesminister Haupt, der nebenan im Familienausschuss beschäftigt ist. Es tut mir persönlich Leid, dass er jetzt hier nicht sprechen kann, es freut mich aber, dass ich das in seinem und auch in meinem eigenen Namen machen kann.

Ich darf insofern berichtigen, dass es Herr Minister Haupt nie abgelehnt hat, dass dieses Gesetz zu Stande kommt, sondern er hat sich von Anfang an bemüht, diese Ungleichheit zu beseitigen. Es ist mit seiner Initiative zu verdanken, dass das so rasch erfolgen konnte, beziehungsweise auch dem parlamentarischen Lauf.

Ich selbst bin als Jahrgang 1945 – in der zweiten Hälfte des Jahres 1945 geboren; als Teil des ersten "weißen Jahrgangs" – mit dem Glück behaftet, bis heute an keinem Kriegsgeschehen beteiligt gewesen zu sein – familiär weder direkt noch indirekt –, hatte aber einen Großvater, den ich bis 1966 begleiten konnte, der in zwei Weltkriegen in drei verschiedenen Kriegsgefangenschaften war, nämlich freiwillig in italienischer als Arzt und später in russischer und in englischer.

Ich habe ihn einmal gefragt, ob irgendein Unterschied war. Er hat gesagt, es gibt keinen Unterschied bei Gefangenschaft. – Und genau auf diesen Nicht-Unterschied zielt das heutige Gesetz ab.

Ich bin der Meinung, Sie sollten stolz sein, dass Sie hier zu einem gemeinsamen Beschluss gefunden haben und sollten nicht mit Gewalt Trennendes hervorheben, denn: "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es." – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden (986/NR sowie 6571/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.


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