Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 66

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Klagen abzuweisen. Es liegt für den Versöhnungsfonds und dem Nationalfonds bereits ein Ergebnis vor.

Die vorliegenden Änderungen der Opferfürsorge sind eine Verbesserung für die Betroffenen und zeigen, dass wir in Österreich eine herzeigbare Sozialpolitik haben. Dass Ihnen von der sozialistischen Fraktion jetzt sechs Monate zu lang sind, das wundert mich angesichts der Tatsache, dass Sie selbst 30 Jahre lang den Bundeskanzler gestellt haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin zum Tagesordnungspunkt erteile ich Frau Bundesrätin Roswitha Bachner das Wort. – Bitte.

13.04

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Grundsätzlich sind meine Ausführungen gemäß meiner Vorbereitung total positiver Natur, und ich möchte es auch mit Ihrer Aussage halten, dass es im Prinzip nicht darauf ankommt, wer welche Dinge geschaffen oder gemacht hat, sondern wichtig ist es, dass Menschen ihr Recht zugestanden wird. Kollege Fasching hat mich aber mit seinem letzten Satz doch wieder dazu herausgefordert, dass ... (Bundesrat Schöls: Sind Sie so leicht zu reizen?) – Grundsätzlich nicht, aber bei einigen Aussagen schon. Ich möchte nämlich schon betonen, dass die sozialdemokratische Fraktion – hier handelt es sich um einen Antrag, der in Wahrheit ein Vier-Parteien-Antrag ist – dem total positiv gegenübersteht. Wir begrüßen es ganz besonders, dass nicht darauf gewartet wurde, bis komplette Rechtssicherheit in dieser Frage gegeben ist, sondern dass für Personen, wie dies Kollege Fasching schon ausgeführt hat, bereits ab 1. März 2002 das Pflegegeld in der Stufe 1 bis 7 und nicht wie bisher bis zur Stufe 2 gewährt werden kann. Dasselbe gilt natürlich auch für den begünstigten Ankauf von Pensionsversicherungszeiten. Das heißt, ich kann hier keine Negativhaltung meiner Fraktion erkennen, ganz im Gegenteil, wir begrüßen diese Regelung ganz besonders.

Was ich bei der Gelegenheit aber schon noch dazusagen möchte – ansonsten gibt es zu den positiven Ausführungen nicht sehr viel zu sagen –, ist Folgendes: Es ist mit dieser positiven Entwicklung noch lange nicht alles abgeschlossen, und ich möchte Sie, sehr geschätzte Damen und Herren der ÖVP, aber auch der FPÖ, darauf hinweisen, dass es nach wie vor noch einen Personenkreis gibt, der zur Zeit des NS-Regimes auf Grund seiner Homosexualität verfolgt wurde und das Land verlassen musste und der sein Recht noch nicht erhalten hat.

Wenn wir solch eine positive Entwicklung aufzeigen können und wenn wir jetzt schon dabei sind, Menschen, die wirklich tiefstes Leid erleben mussten, zumindest zu ihrem Recht kommen zu lassen, so würde ich bitten, diesen Personenkreis im Sinne der Menschwürde nicht weiterhin von diesem Recht ausgeschlossen zu halten. Das möchte ich hier als Ergänzung noch erwähnen. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

13.07

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes wird endlich jenen Menschen, die Österreich infolge nationalsozialistischer Verfolgung verlassen mussten, sowohl durch die begünstigte Nachkaufsmöglichkeit von Pensionszeiten als auch durch die Anspruchsmöglichkeit auf Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 soziale Gerechtigkeit zuteil.

Viele dieser Anspruchsberechtigten leben leider nicht mehr. Es ist daher höchst an der Zeit, dass den noch lebenden Opfern ein Teil unserer sozialen Einrichtungen und somit der sozialen Sicherheit zuteil wird.


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