Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 32

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Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hoher Bundesrat, sei gesagt: Dieser wichtige Beschluss über die Grenzregion sichert auf der einen Seite Arbeitsplätze und belebt auf der anderen Seite die Wirtschaft und kurbelt den Tourismus an. Die Österreichische Volkspartei wird diesem Beschluss gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

13.29

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine vereinzelt hier anwesenden Damen und Herren! So unspektakulär dieses Gesetz auch aussehen mag – ich glaube, deshalb haben so viele den Raum verlassen –, so freut es mich doch auch persönlich, dass dieses Gesetz zu Stande kommt. Wir haben lange darüber diskutiert. Einer der Anfangspunkte dieser Diskussion war die Gründung der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft mbH – damals ein Initiativantrag der Abgeordneten Eder und Keimel. Auch ich durfte gemeinsam mit den Beamten des Wirtschaftsministeriums damals den Text des Antrages formulieren, und bereits damals haben wir darüber diskutiert, ob nicht eine Erweiterung stattfinden sollte. Wir sind allerdings zu dem Schluss gekommen, dass man zunächst einmal sehen sollte, wie sich das Schloss Schönbrunn bewährt, ob diese Organisationsprivatisierung tatsächlich sinnvolle Ergebnisse liefert, was sie, so glaube ich, ohne Zweifel getan hat.

Die bevorstehende Osterweiterung wird gerade für dieses nunmehrige Projekt der Marchfeldschlösser sicherlich bedeutend sein. Sie bietet große Chancen, sofern man der Gesellschaft in Zukunft den nötigen Spielraum, auch den nötigen finanziellen Spielraum geben wird, auf den ich noch zurückkommen darf.

Zum Inhalt und zu den Grundsätzen wurde, so glaube ich, bereits alles gesagt, daher vielleicht einige Bemerkungen zu den Zielen: Die angestrebten Ziele – innerhalb von fünf Jahren eine ausgeglichene Gebarung innerhalb der Betriebsgesellschaft zu erreichen – scheinen mir äußerst ambitioniert zu sein. Es ist doch ein relativ hoher Investitionsaufwand gegeben, und es gibt auch noch große Unwägbarkeiten. Aber das Ziel ist sicherlich gut, nämlich innerhalb von fünf Jahren zu versuchen, eine privatwirtschaftliche Organisationsform zu finden, um in der Folge ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand auszukommen.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es ein wesentliches Tourismusprojekt ist; es würde in der Tourismusdiktion unter den Begriff "Themenpark" fallen. Ich glaube, dass dieser Themenpark einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Themenparks hat. Er ist nämlich kein sozusagen künstlich angedachter, sondern ein natürlich vorgegebener, und das bietet doch gewisse Chancen, in der Darstellung nach außen wesentlich organischer zu wirken als manch andere Großprojekte, die irgendwo in die Gegend gestellt werden.

Das Vorhaben ist sicherlich sehr komplex: Es reicht von der Zucht und Präsentation historischer Jagdtierrassen bis zur Notwendigkeit, aus ausländischen Botschaften Ausstattungsgegenstände zurückzuholen, was im Einzelfall vielleicht etwas mühsam sein wird, birgt aber selbstverständlich auch Problembereiche in sich, die ich kurz anführen möchte.

Einer der wesentlichsten Problembereiche für mich ist jener der Ökonomie in Schloss Hof. Dieser Gebäudekomplex ist untrennbar mit dem Schloss verbunden und gehört daher zur Gesamtkonzeption; das ist klar. Tatsache ist aber auch, dass der Erhaltungszustand der Gebäude, wenn man es vornehm ausdrückt, etwas im Argen liegt. Gleichzeitig hört man, dass das Landwirtschaftsministerium beziehungsweise das Gut, das das jetzt bewirtschaftet, eine nicht unerhebliche Ablöse für die Ökonomie haben möchte. Es wird, glaube ich, von 800 000 € gesprochen, die da verlangt werden sollen. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Wirtschaftsministerium wohl diese "Ruinen" – unter Anführungszeichen – um diesen Betrag wird kaufen müssen, um sie danach wieder in das Fruchtgenussrecht der Gesellschaft zu übertragen. Diese wiederum muss den Kaufpreis abgelten, was bedeutet, dass die im Gesetz zur


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