Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 52

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es geht allerdings noch darum, dass mit den Ländern einige Punkte im Detail verhandelt werden müssen. Diese Verhandlungen werden zur Zeit geführt. Wir stellen fest, dass viele Vertreter der Länder gerade in dieser Frage noch genauer, noch besser informiert werden wollen und informiert werden müssen, weil es diesbezüglich einen unterschiedlichen Informationsstand gibt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Wenn es gelingt, auch die Länder von dieser Mehrphasenausbildung zu überzeugen, und wenn sichergestellt ist, dass die Führerscheinkosten für die jungen Menschen dadurch nicht erhöht werden, dann gehe ich davon aus, dass diese Mehrphasenausbildung im Rahmen der Juni-Sitzung des Nationalrates miterledigt werden kann, sodass also noch vor dem Sommer auch ein zweiter Teil dieses Verkehrssicherheitsprogramms in die Praxis umgesetzt werden kann.

Ich ersuche Sie, uns auch in dieser Frage zu unterstützen. Wenn es noch offene Fragen gibt, so sind natürlich auch die Mitarbeiter meines Ressorts gerne bereit, die nötigen Informationen in diesen beiden Bereichen zur Verfügung zu stellen. Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, um allen, die an dieser umfassenden Novellierung der KFG-Gesetze und der StVO mitgewirkt haben, mein Dankeschön auszusprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (21. FKG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/1998, BGBl. I Nr. 94/1998, BGBl. I Nr. 134/1999, BGBl. I Nr. 25/2001, BGBl. I Nr. 112/2001 und BGBl. I Nr. 32/2002) geändert wird (5. Führerscheingesetz-Novelle).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie das Schieß- und Sprengmittelgesetz und die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung geändert werden (GGBG-Novelle 2001) (979 und 1083/NR sowie 6673/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite