Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 58

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Zunächst einmal war die Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes deshalb notwendig, weil damit natürlich eine Anpassung an geltende internationale Bestimmungen erfolgt. Gerade das ermöglicht jetzt der Exekutive, den Kontrollorganen, die lückenlose Kontrolle der durch Österreich fahrenden Gefahrenguttransporte, aber auch jener, für die Österreich als Zielland oder als Absenderland ausgewählt wurde.

Da hier von einseitigen zusätzlichen Belastungen Einzelner in dieser Kette gesprochen wurde, möchte ich schon dazu sagen, dass diese Novelle sehr genau auf den Absender, den Verlader und letztlich den Beförderer dieses Transportgutes Rücksicht nimmt. Ich möchte auch dem Vorwurf entgegentreten, dass sich durch diese Novelle die Pflichten für den Lenker in einem Ausmaß erhöhen würden, das nicht verantwortbar wäre. Das stimmt nicht, sondern es ist sehr wohl auch der Absender mit in der Ziehung, und zwar mehr als je zuvor, und es wird durch dieses Gesetz weder der Absender noch der Unternehmer der Unterweisungspflicht enthoben, die wichtig ist, um ein gefahrloses Transportieren dieser Gefahrgüter zu ermöglichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die vielen wichtigen Details eingehen, sondern möchte nur noch eines ganz klar feststellen, nämlich dass auch die Kritik, dass sozusagen Privatpersonen als ahnungslose Empfänger in die Haftung kommen könnten, nicht zulässig ist. Auch das war ein Kritikpunkt, der Gott sei Dank dann in den parlamentarischen Beratungen ausgeräumt werden konnte. Hier handelt es sich lediglich um eine sehr spezielle Bestimmung, die dann in Kraft tritt, wenn es auf Grund einer mangelhaften Reinigung durch den Empfänger zu einer Gefährdung nachfolgender Transporte kommt. Ich glaube, das ist eine Bestimmung, die sehr wichtig sein kann, weil es – die Praxis hat es bewiesen – auch in solchen Fällen schon einige Male zu Zwischenfällen und Unfällen gekommen ist. Daher wurde diese Bestimmung auch in diese Novelle mit aufgenommen.

Ich glaube, dass diese Novelle, ganz allgemein gesagt, im Detail sehr gut überlegt ist, die dazu führen wird, dass auch die Interoperabilität gewährleistet ist, dass die Verfolgbarkeit sehr vieler Sünder in diesem Bereich auch international ermöglicht ist und wird. Es ist eine Novelle, auf die wir schon lange gewartet haben und an der schon sehr lange gearbeitet wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch unserer Beamtenschaft, die diesbezüglich hervorragende Arbeit geleistet hat, meinen Dank aussprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

7. Punkt

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1999 und 2000, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-230-BR/02 sowie 6638/BR der Beilagen)


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