Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen,

ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern, und schließlich

das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Alfredo Rosenmaier übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfredo Rosenmaier: Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich beschränke mich daher auch hier auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich beschränke mich auch hier auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite