Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 91

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Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes und der später erwähnten Übergangslösungen braucht der zukünftige Zahnarzt ein Studium des Vorklinikums und muss die theoretischen Fächer der Allgemeinmedizin abschließen, und nicht mehr das ganze Klinikum. Dadurch wird die Ausbildung wesentlich kürzer und leichter. Ich glaube, ich gehe richtig in der Annahme, dass Kieferoperationen weiterhin von Spezialisten durchgeführt werden.

Die Übergangslösungen beinhalten, dass alle Studierenden, die ab Jänner 1994 ihr Medizinstudium begonnen haben, nicht mehr zur zahnärztlichen Fachprüfung zugelassen werden können. Die letzte Aufnahme erfolgte im März 2001. Sollten aber Kandidaten durch Karenz, Krankheit oder Wiederholungsprüfungen daran gehindert sein, diesen Termin einzuhalten, werden die Übergangslösungen außer Kraft treten, und es wird möglich sein, zu dieser Prüfung dann noch anzutreten.

Qualitätsverschlechterungen bei der Zahnbehandlung gibt es durch diese Gesetzesänderung nicht. Die Erfahrungen aus Ländern wie Deutschland, die diese Ausbildung schon lange praktizieren, sind positiv.

Es sind heute, abgesehen von EU-konformen Änderungen, wichtige Gesetze beschlossen worden. Ich verstehe nicht ganz, warum die Opposition zum Beispiel der Familienhospizkarenz nicht zugestimmt hat und bei einem weiteren Punkt, dem Tagesordnungspunkt 10, noch zögert.

Meine Meinung ist, dass Sie eben einen gewissen Prozentsatz der Arbeit der Regierung ablehnen müssen. "Christlich-sozial" heißt aus meiner Sicht: christlich sozial handeln statt jammern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. )

14.45

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Gstöttner.

14.45

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Beim Tagesordnungspunkt 13 betreffend die Abschaffung der Schutzimpfungen gegen die übertragbare Kinderlähmung ergibt sich für mich eine Frage. Ich bin mir zwar sicher, dass das eine Maßnahme ist, die wohl überlegt ist, aber ich gehöre jener Generation an, die in der Pflichtschulzeit miterlebt hat, dass Freunde schwer erkrankt sind, die heute noch daran leiden; auch einen Todesfall gab es an unserer Schule. Daher bin ich bei diesem Thema etwas verunsichert.

Meine Frage an Sie ist folgende: Sind die Maßnahmen, die hier als Ersatz vorgesehen sind, ausreichend, beziehungsweise sind sie zeitgemäßer als die bisherigen?

14.46

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wollen Sie antworten, Herr Staatssekretär? – Bitte.

14.46

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es gibt ein WHO-Programm, das bis zum Jahr 2000 die Eradikation der Polio vorgesehen hätte. Es ist weitestgehend gelungen. Man hat das Ziel dann auf das Jahr 2003 und weltweit auf das Jahr 2005 verlegt.

Es ist richtig, dass bis zum Jahr 1999 bis zum vierten Lebensmonat die Schluckimpfung verabreicht wurde. In gewissen Fällen hat es immer schon gewisse Probleme gegeben, sodass man trotzdem impfen musste. Man hat das jetzt weltweit auf diese Impfung mit Totimpfstoff umgestellt, sodass eine Änderung einfach zeitgemäß ist und wir damit auch den Empfehlungen der WHO folgen.

14.47

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke schön. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.


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