Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 86

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handelt sich dabei um eine Sammelgesetznovelle mit immerhin elf Gesetzen, wobei zu zehn Gesetzen eigentlich ein Grundkonsens besteht, der auf der Tatsache beruht, dass wir mit diesen Gesetzen EU-Anpassungen vornehmen. Aber das ist nicht der einzige Grund, sondern wir ziehen mit diesen Gesetzesnovellen auch die Konsequenz aus der Schaffung der Ernährungsagentur, um eine noch effizientere Kontrolle vom Feld bis zur Ladentheke gewährleisten zu können, beispielsweise im Futtermittelrecht, wobei wir aber auch zukünftige Entwicklungen nicht verunmöglichen wollen, etwa im Bereich Düngemittel, und in der Frage der Verwendung tierischer Proteine durchaus mehr Flexibilität haben sollen, als durch ein einfaches gesetzliches Verbot gegeben wäre.

Zur Frage des Pflanzenschutzmittelgesetzes möchte ich, weil es mir wichtig ist, doch einige wesentliche Klarstellungen machen. Das Ziel der österreichischen Politik, und zwar sowohl der Agrarpolitik als auch der Umweltpolitik, war, ist und bleibt nach wie vor ein restriktiver Einsatz der Pflanzenschutzmittel nur in jenem Ausmaß, in dem es tatsächlich notwendig ist.

Wir haben auch unsere Politik darauf ausgerichtet, dass wir auf Einsatzmengen verweisen können, die bei einem Vergleich mit jenen anderer europäischer Länder wirklich im unteren Drittel, wenn nicht sogar ganz unten zu liegen kommen, weil wir selbstverständlich etwa der integrierten Produktion ein großes Augenmerk schenken und weil bei uns auch mit dem Umweltprogramm seit einigen Jahren praktisch flächendeckend eine Art Pflanzenschutzmittel-Reduktionsprogramm wirksam ist.

Zweitens: Was ist denn eigentlich das Pflanzenschutzmittelgesetz? – Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist seit seinem Bestehen ein Gesetz, das die In-Verkehr-Bringung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Die Anwendung ist in anderen Gesetzen, vor allem in Landesgesetzen, geregelt. Für die In-Verkehr-Bringung von Pflanzenschutzmitteln hat Österreich immer ein sehr hohes Qualitäts- und Schutzniveau gehabt und wird es auch in Zukunft haben.

Worin besteht daher der Inhalt dieser jetzigen Gesetzesnovelle? – Die jetzige Gesetzesnovelle regelt einerseits, so wie schon das bisherige Gesetz, dass in Ländern, mit denen wir ein Abkommen haben, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren gilt. Wir dürfen gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz nur mit solchen Ländern ein Abkommen schließen, die hinsichtlich der klimatischen Verhältnisse, der agrarischen Produktionsverhältnisse, der Bodenverhältnisse mit Österreich vergleichbar sind.

Die Frage, welche Länder das sind, kann ich auch beantworten: Das sind derzeit die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande; weitere Länder können in diese Verordnung nur dann aufgenommen werden, wenn es ein Einvernehmen zwischen Landwirtschaftsminister und Gesundheitsminister gibt. – Diese Einvernehmensregelung auch mit dem Gesundheitsminister ist eine Neuerung.

Mit jenen Ländern, mit denen wir seit zwei Jahren – so steht es im Gesetz – erfolgreich dieses vereinfachte Verfahren haben – mit denen wir also ein Verfahren haben, das es ermöglicht, dass diese Pflanzenschutzmittel nach Österreich kommen können –, haben wir einen zusätzlichen Schritt ermöglicht, nämlich eine so genannte Ex-lege-Zulassung, das heißt, eine Zulassung ohne dieses vereinfachte Verfahren. Daraus leitet sich keinerlei Änderung der Grenzwerte ab, sondern wir haben sogar die Möglichkeit, so wie bisher Wirkstoffe, die wir in Österreich nicht haben wollen, zu verbieten.

Es ist jetzt bereits eine Verordnung meines Ministeriums in Begutachtung, die vorsieht, dass wir zwei Wirkstoffe, die auf der deutschen Wirkstoffliste stehen würden, in diese Verbotsverordnung mit aufnehmen, damit wir sie nicht am österreichischen Markt haben.

Daher ist das Ziel nicht sozusagen die Erweiterung der Zulassungsmenge, sondern das Ziel ist, im Hinblick auf faire Wettbewerbsbedingungen auch im Bereich der Landwirtschaft die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ich bitte daher auch, hier nicht den Biolandbau in die Argumentation mit einzubeziehen, weil der Biolandbau – davon gehe ich aus – weder ein in Österreich zugelassenes Pflanzenschutzmittel


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