Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 91

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einheitliche, transparente und nachvollziehbare Bewertung nach der Richtsatz-Verordnung gestellt. – Die freiheitliche Fraktion im Bundesrat stimmt Tagesordnungspunkt 7 zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich vom üblichen Procedere abweiche und ganz herzlich so viel Jugendliche in diesem Raum begrüße. (Allgemeiner Beifall.)

Sie haben sicherlich schon einen anstrengenden Tag hinter sich. Wir wissen oder wir können es erahnen, obwohl wir hier im künstlichen Licht sitzen, wie heiß es draußen ist. Es tut mir furchtbar Leid, dass wir nicht für alle Sitzplätze haben, aber wir sind eine kleine Kammer, die in einem historischen Raum tagt – daher haben wir leider nicht mehr Sitzplätze. Aber es freut mich trotzdem, dass Sie so viel Interesse mitgebracht haben, um uns zu besuchen.

Herr Staatssekretär! Sie sind am Wort. – Bitte.

14.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Die Rahmenrichtlinien – und das war, glaube ich, die Frage an mich – zur Inanspruchnahme einer finanziellen Zuwendung nehmen auf die soziale Situation der Familie Rücksicht, sie wurden auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erarbeitet und werden nach Genehmigung – es fehlt lediglich noch die Unterschrift des Herrn Bundesministers – am Montag, also mit dem ersten Tag des In-Kraft-Tretens, auf der Homepage des Ressorts einzusehen sein. Ich kann Ihnen unter Vorbehalt, dass eben noch die Unterschrift fehlt und grundsätzlich der Herr Minister die Möglichkeit hat, stilistische oder minimale Änderungen vorzunehmen, sehr wohl entsprechend Auskunft über den Inhalt geben:

Es ist der Zweck der Zuwendung geregelt, es sind die Empfänger von Zuwendungen geregelt, also an wen sie gewährt werden können, nämlich an Personen, die eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsgeldes, Karenz zum Zwecke der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder gemäß § 14a oder 14b Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz in Anspruch nehmen, sowie an Personen, die eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge, Karenz zum Zwecke der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst kranker Kinder nach gleichartigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen, Personen, die wegen der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen oder sich gemäß § 32 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 vom Arbeitslosengeld oder von der Notstandshilfe abmelden.

Auch die Voraussetzungen für Zuwendungen sind geregelt, wobei Einkommensaspekte unter Berücksichtigung der Familiensituation in der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der Familienmitglieder abhängen, ohne Anrechnung des Pflegegeldes, ohne Anrechnung der Familienbeihilfe, ohne Anrechnung der Wohnbeihilfe, ohne Anrechnung des Kindergeldes.

Auch die Ansuchen-Frage ist genau geregelt sowie die Auflagen.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass eine Richtlinie erst dann in Kraft ist, wenn sie tatsächlich die Unterschrift des Herrn Ministers hat – das wird mit In-Kraft-Treten am 1. Juli erfolgt sein.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass diese Vorgangsweise bei viel ernsteren Dingen vorgekommen ist. Ich kann mich erinnern an die Zeit der großen Koalition, als Verfassungsgesetze rückwirkend mit dreimonatiger Verspätung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden. Das heißt, diese Form stellt sicherlich keine Ausnahme dar, zumal sie rechtzeitig umgesetzt werden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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