Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 102

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gen seiner Überlegungen, die er zur "Abfertigung neu" eingebracht hat, aus der GPA auszuschließen.

Das ist ein evolutionärer Prozess, der immer wieder passieren kann, und daher sollten, so glaube ich, diese Dinge gelegentlich erwähnt werden. Tatsache ist, wir sind jetzt am Ende des Prozesses zu dieser Frage so weit, dass wir sagen können: Es ist ein guter Zwischenschritt – so wie beim ASVG, wo wir bereits 59 Novellen beschlossen haben, die nicht alle von der gleichen Qualität sind, das muss ich sagen, wenn ich an manche Novellen unter Sozialminister Häuser denke, die seinerzeit hier im Hohen Hause verabschiedet und als "Räuber-Novellen" bezeichnet wurden.

Aber es gab immer wieder den Versuch, diesbezüglich Verbesserungen durchzuführen, und ich bin überzeugt davon, dass wir uns auch bei dieser Regelung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung noch das eine oder andere Mal mit Verbesserungen werden beschäftigen müssen.

Ich habe eine etwas differenzierte Auffassung zu der gesetzlichen Regelung mit dem Beitragssatz und mit der Kollektivvertragsregelung, denn ich traue, Roswitha, unseren – ich sage jetzt bewusst "unseren" – Kollektivvertragsverhandlern in den Gewerkschaften viel Fingerspitzengefühl zu, weil sie tagaus, tagein beweisen müssen, dass sie gut verhandeln.

Man könnte jetzt dein Argument, das du hier gebracht hast, indem du gesagt hast, eine gesetzliche Regelung sei besser als eine KV-Regelung, durchaus auch als Misstrauen gegenüber den Kollektivvertragsverhandlungsfähigkeiten der Gewerkschaftssekretäre interpretieren. (Bundesrätin Bachner schüttelt verneinend den Kopf.) – In diesem Punkt habe ich keines, in manchen Punkten habe ich eines.

Ich habe das hier (der Redner hält eine Postkarte in die Höhe, auf welcher ein Kind mit einer Kröte im Mund abgebildet ist) kommentiert und mache es daher auch an dieser Stelle. Kollegin Trunk, die heute schon ein paar Mal grammatikalische Richtigstellungen vorgenommen hat, war sicherlich beim Entwurf dieser Postkarte nicht dabei. Abgesehen davon, dass die "Vier Pfoten" wahrscheinlich wenig Freude damit gehabt haben, dass die Kröte gequält wurde, als man dem Kind die Kröte in den Mund gesteckt hat, wie man es auf dem ÖGB-Frauenplakat sieht, wo man dann den abgebildeten Buben, der die Kröte im Mund hat, fragen lässt: Warum soll meine Mutti die Krot fressen? – wohlgemerkt: das Kind und nicht die Mutter hat eine Kröte im Mund –, muss ich sagen: Man kann nicht vollkommen sein, alles im Leben ist ein Lernprozess! (Bundesrat Gasteiger: Es wird schon etwas dahinter sein!)

Aber trotz dieser Aktion ist es gelungen, auch die Karenzregelung hineinzubringen, und wir sind froh, dass die Abfertigung eine Abfertigung bleibt. Das ist eine gravierende Forderung: Die Abfertigung muss eine Abfertigung bleiben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich soll die Möglichkeit der Zusatzpension geschaffen werden, aber gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unteren Einkommensbereichen ist die Auszahlung der Abfertigung eine Überbrückungshilfe. Da dürfen wir nicht abgehoben agieren und salopp sagen, es müsse alles in Richtung dritte Pensionssäule gehen, sondern die Abfertigung muss eine Abfertigung bleiben. Der große Wurf ist die Wahlfreiheit, dass jene, die die Überbrückungshilfe nicht brauchen, die Abfertigung als Zusatzpension entsprechend ansparen können.

Die Abfertigung kann sozusagen im Rucksack mitgenommen werden. Für mich als Funktionär des öffentlichen Dienstes ist es eine große Freude, dass gegen viele Widerstände auch die Vertragsbediensteten des öffentlichen Dienstes in diese Regelung eingebunden sind. Wir im Landtag von Niederösterreich sind sogar so weit gegangen, dass wir die Landesbediensteten, die von dieser Regelung nicht betroffen sind, schon einbinden und dafür die entsprechenden Vorarbeiten leisten. Die Optionsmöglichkeit für diejenigen, die jetzt der alten Regelung unterliegen und sich eine Verbesserung erwarten – wobei es in der Verantwortung jedes Funktionärs liegt, zu beraten –, ist eine andere Frage.


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