Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 26

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in der Verfassung nicht verankert ist, hier im Bundesrat ein eigener Ausschuss wird, in die Ver­fassung hineingeholt wird und zudem den Bundesrat aufwertet. (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe auch damals den Vorschlag gemacht – Herr Präsident Hösele hat ihn heute zitiert –, dass ich es auch im Sinne der Bürgernähe für unbedingt wichtig erachte, dass der Bundesrat einmal im Landhaus des Vorsitz führenden Bundeslandes tagt. Ich weiß, dass das im Burgen­land ein Problem sein wird, weil wir mehr sind, als es Landtagsabgeordnete im Burgenland gibt, aber wir werden auch diese Frage mit sehr viel Kreativität lösen. In den meisten Landtagen ist es kein Problem, uns dort willkommen zu heißen.

Weiters halte ich es für ganz wichtig – Herr Präsident, ich bitte Sie, das relativ rasch mit Ihrem Parteikollegen Khol umzusetzen –, dass es einen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates gibt, dass das Gesetzesinitiativrecht aus dem Blick der Länder durch den Bundesrat verstärkt wird. Das Stellungnahmerecht wurde als Forderung bereits erwähnt. Als Wiener würde ich es mir wünschen. Ich weiß, dass zum Beispiel in Vorarlberg die Dinge im Sinne des Föderalismus wesentlich fortschrittlicher geregelt sind. Aber das Recht, sich in den Landtagen zu Wort zu melden, sowie auch eine Berichterstattungspflicht der Bundesräte an die jeweiligen Landtage wären Punkte, die in eine solche Reform Eingang finden sollten.

Landeshauptmann Pühringer hat an dieser Stelle gesagt – ich habe das damals nicht gefordert, aber ich habe mir das seitdem durch den Kopf gehen lassen –, dass im Rahmen einer solchen Reform der Finanzausgleich stärker in die Kompetenz des Bundesrates fallen sollte. Das war eine Forderung des Landeshauptmannes von Oberösterreich.

Präsident Khol und Präsident Hösele haben in ihrem Papier zum Österreich-Konvent diese Idee aufgegriffen. Damit kommt erstmals auch eine finanzielle Kompetenz in den Bundesrat. Sie alle wissen: Wichtig wird man oft, wenn es ums Geld geht. Neben dem Einzug der Landes­hauptleute durch die personelle Aufwertung halte ich diesen Vorschlag des Landeshaupt­man­nes von Oberösterreich, auch den Finanzausgleich in irgendeiner Weise in eine Kompetenz des Bundesrates zu nehmen, für einen Meilenstein zur Aufwertung des Bundesrates.

Im Rahmen des Vorschlages zum Österreich-Konvent sind einige sehr interessante Anre­gun­gen aus der hohen Wissenschaft gekommen. Ich teile nicht die Meinung des sehr geschätzten Präsi­denten Jabloner, dass der Bundesrat die Landeshauptleute ersetzen und abschaffen soll, aber ich teile auch nicht die Meinung des Herrn Professor Raschauer, dass künftig die Landes­hauptleute den Bundesrat ersetzen sollen.

Der Weg wird irgendwo dazwischen liegen, nämlich in der Zusammenführung von Landes­hauptleuten und dem Bundesrat. In diesem Sinne habe ich dann keine Sorgen mehr, dass die Existenz des Bundesrates in Frage gestellt wird. In diesem Sinne ein klares Bekenntnis zum Föderalismus, aber in einer modernen Form!

Frau Landeshauptfrau! Nach dem Perchtoldsdorfer Abkommen gab es im Jahr 1994 Verhand­lungen – und ich sage Ihnen, damals wehte ein Lüftchen von Demokratie in unserem Land, es gab nämlich die große Koalition ohne Zweidrittelmehrheit, die sich mit diesen frechen Oppo­sitionellen auseinander setzen musste –, in denen die große Koalition und auch die Opposition einen großen Schritt weitergekommen sind. Wären dann nicht Wahlen gewesen, hätten wir gemeinsam, so glaube ich, schon 1994/95 eine sehr spannende Bundesstaatsreform zu Stande gebracht.

In diesem Sinne wünsche ich der Steiermark viel Erfolg in der Vorsitzführung in beiden Gre­mien, wobei das andere Gremium für mich nach wie vor ein inoffizielles ist, das nur durch den Bun­desrat ein offizielles werden kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

10.41


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Professor Konecny. – Bitte.

 


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