in der Verfassung
nicht verankert ist, hier im Bundesrat ein eigener Ausschuss wird, in die Verfassung
hineingeholt wird und zudem den Bundesrat aufwertet. (Allgemeiner Beifall.)
Ich habe auch
damals den Vorschlag gemacht – Herr Präsident Hösele hat ihn heute
zitiert –, dass ich es auch im Sinne der Bürgernähe für unbedingt wichtig
erachte, dass der Bundesrat einmal im Landhaus des Vorsitz führenden
Bundeslandes tagt. Ich weiß, dass das im Burgenland ein Problem sein wird,
weil wir mehr sind, als es Landtagsabgeordnete im Burgenland gibt, aber wir
werden auch diese Frage mit sehr viel Kreativität lösen. In den meisten
Landtagen ist es kein Problem, uns dort willkommen zu heißen.
Weiters halte ich es für ganz wichtig – Herr Präsident, ich bitte
Sie, das relativ rasch mit Ihrem Parteikollegen Khol umzusetzen –, dass es
einen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates gibt, dass
das Gesetzesinitiativrecht aus dem Blick der Länder durch den Bundesrat
verstärkt wird. Das Stellungnahmerecht wurde als Forderung bereits erwähnt. Als
Wiener würde ich es mir wünschen. Ich weiß, dass zum Beispiel in Vorarlberg die
Dinge im Sinne des Föderalismus wesentlich fortschrittlicher geregelt sind.
Aber das Recht, sich in den Landtagen zu Wort zu melden, sowie auch eine
Berichterstattungspflicht der Bundesräte an die jeweiligen Landtage wären
Punkte, die in eine solche Reform Eingang finden sollten.
Landeshauptmann Pühringer hat an dieser Stelle gesagt – ich habe
das damals nicht gefordert, aber ich habe mir das seitdem durch den Kopf gehen
lassen –, dass im Rahmen einer solchen Reform der Finanzausgleich stärker
in die Kompetenz des Bundesrates fallen sollte. Das war eine Forderung des
Landeshauptmannes von Oberösterreich.
Präsident Khol und Präsident Hösele haben in ihrem Papier zum
Österreich-Konvent diese Idee aufgegriffen. Damit kommt erstmals auch eine
finanzielle Kompetenz in den Bundesrat. Sie alle wissen: Wichtig wird man oft,
wenn es ums Geld geht. Neben dem Einzug der Landeshauptleute durch die personelle
Aufwertung halte ich diesen Vorschlag des Landeshauptmannes von
Oberösterreich, auch den Finanzausgleich in irgendeiner Weise in eine Kompetenz
des Bundesrates zu nehmen, für einen Meilenstein zur Aufwertung des
Bundesrates.
Im Rahmen des Vorschlages zum Österreich-Konvent sind einige sehr
interessante Anregungen aus der hohen Wissenschaft gekommen. Ich teile nicht
die Meinung des sehr geschätzten Präsidenten Jabloner, dass der Bundesrat die
Landeshauptleute ersetzen und abschaffen soll, aber ich teile auch nicht die
Meinung des Herrn Professor Raschauer, dass künftig die Landeshauptleute den
Bundesrat ersetzen sollen.
Der Weg wird irgendwo dazwischen liegen, nämlich in der Zusammenführung
von Landeshauptleuten und dem Bundesrat. In diesem Sinne habe ich dann keine
Sorgen mehr, dass die Existenz des Bundesrates in Frage gestellt wird. In
diesem Sinne ein klares Bekenntnis zum Föderalismus, aber in einer modernen
Form!
Frau Landeshauptfrau! Nach dem Perchtoldsdorfer Abkommen gab es im
Jahr 1994 Verhandlungen – und ich sage Ihnen, damals wehte ein
Lüftchen von Demokratie in unserem Land, es gab nämlich die große Koalition
ohne Zweidrittelmehrheit, die sich mit diesen frechen Oppositionellen
auseinander setzen musste –, in denen die große Koalition und auch die
Opposition einen großen Schritt weitergekommen sind. Wären dann nicht Wahlen
gewesen, hätten wir gemeinsam, so glaube ich, schon 1994/95 eine sehr spannende
Bundesstaatsreform zu Stande gebracht.
In diesem Sinne wünsche ich der Steiermark viel Erfolg in der
Vorsitzführung in beiden Gremien, wobei das andere Gremium für mich nach wie
vor ein inoffizielles ist, das nur durch den Bundesrat ein offizielles werden
kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
10.41
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
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