Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 13

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so kurzer Zeit zu treffen, dass sie wirklich ältere Arbeitnehmer in Arbeit halten können. Ganz im Gegenteil: Ältere Arbeitnehmer werden auch dann arbeitslos sein.

Es gibt einige Maßnahmen in dem Gesetz, die eine Abmilderung vorsehen, wie bei­spielsweise das Altersübergangsgeld. Leider ist dieses Altersübergangsgeld nur bis zum Jahr 2006 vorgesehen. Nachher gibt es nichts mehr. Die Menschen werden dann umso länger arbeitslos sein, weil eben der mögliche Pensionsantritt weiter nach hinten verschoben wird. Das bedeutet für Frauen, die nach Ablauf der Arbeitslosenbeihilfe keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, weil es ein Partnereinkommen gibt, das angerechnet wird, dass sie dann wiederum vor dem Nichts stehen.

Die Arbeitsmarktmaßnahmen, die in dem Gesetz vorgesehen sind, sind absolut unzu­reichend. Außerdem ist keine budgetäre Deckung vorgesehen. Das heißt, alle Maß­nahmen sind budgetär nicht gedeckt.

Die so genannte und viel besprochene „Hackler-Regelung“, für die sich vor allem Ab­geordneter Walch sehr massiv eingesetzt hat, schaut so aus, dass sie in Wirklichkeit auch auslaufen wird. Menschen, die 40 und 45 Beitragsjahre aufzuweisen haben, werden Verluste zu gewärtigen haben. Wenn ich „Beitragsjahre“ sage, dann sind volle Arbeitsjahre damit gemeint, in denen die Menschen immer gearbeitet haben; es werden lediglich der Präsenzdienst oder die Kindererziehungszeiten eingerechnet, an­sonsten haben die Menschen die ganze Zeit gearbeitet. Das heißt, auch diese Rege­lung wird eines Tages auslaufen. Für all jene, die bis zum Auslaufen dieses vorgese­henen Etappenplanes noch in Pension gehen können, wird es trotzdem 12-prozentige Verluste geben. Das heißt also, auch Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, werden Verluste in Kauf nehmen müssen.

Zu der viel gerühmten Schwerarbeiterregelung. Erstens wird sie – zumindest sieht dies der Gesetzestext so vor – wahrscheinlich erst mit Jänner 2007 in Kraft treten können. Bei der Schwerarbeiterregelung braucht man auch 45 Beitragsjahre. Ich weiß nicht, ob sich in diesem Saal alle vorstellen können, was es für SchwerarbeiterInnen bedeutet, 45 Beitragsjahre zu leisten. Ich glaube, dass wir diesen Personen, die in diese Rege­lung fallen, einzeln die Hand geben können – so wenige werden es sein, die in den Genuss dieser Regelung kommen.

Was von der Regelung für die NiedrigstpensionsbezieherInnen, der so genannten 1 000-€-Regelung, übrig geblieben ist, ist der Härteausgleichsfonds, der nur die nächs­ten drei Jahre finanziell gedeckt ist; man weiß nicht, was danach damit passieren wird. Außerdem wird dieser Härteausgleichsfonds die Menschen zu Bittstellern machen. Das heißt, sie müssen beim Bundessozialamt ansuchen, damit sie ihre niedrige Pension etwas aufgestockt bekommen. Die Pensionskürzungen werden aber für diese Men­schen ein ganzes Leben lang spürbar sein.

Herr Präsident! Ich werde meine freiwillige Redezeitbeschränkung überschreiten. – Danke.

Zum Thema Frauen. Es wurde ja sehr oft beteuert, dass sehr viel für die Frauen ge­macht worden ist. Es wurden zum Beispiel drei Jahre pro Kind aus der Durchrechnung herausgenommen. Durch den 10-prozentigen Deckel kommt es aber dazu, dass genau diese Maßnahme für die meisten Frauen ab dem Jahr 2008 in Wirklichkeit bereits wieder wirkungslos ist.

Die beitragsbegründenden Zeiten wurden von 18 auf 24 Monate erhöht. An und für sich ist das sehr lobenswert, zu begrüßen. Was ich aber sehr wohl bemängle, ist, dass diese Maßnahme nur für jene Frauen gilt, die bereits in den Genuss des Kindergeldes gekommen sind. Das bedeutet, Frauen, die keine Kindergeldbezieherinnen waren, wie


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