BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 48

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10.48

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Der vor­liegende Gesetzesbeschluss über eine Wahlrechtsreform ist aus meiner Sicht sehr positiv zu beurteilen, weil er einen sehr wertvollen Beitrag zur Verwaltungs­vereinfa­chung leistet.

Der Kostenersatz für Gemeinden im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volks­abstimmungen, Volksbegehren sowie mit der Führung der Wählerevidenzen wird in Hin­kunft pauschal vergütet. Gerade als Bürgermeister kenne ich die Problematik der Wahlkostenabrechnung seit vielen Jahren, ebenso auch die Forderungen des Öster­reichischen Gemeindebundes nach einer Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten.

Mit diesem Gesetz gelingt durch die Pauschalierung der Abgeltung ein wesentlicher Schritt in Richtung Bürokratieabbau, ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungs­vereinfachung und ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit für die Gemeinden.

Die österreichischen Gemeinden ersparen sich künftig unzählige Stunden Arbeit, um die endlos langen Formulare auszufüllen. Gerade in den ganz kleinen Gemeinden ist es oft vorgekommen, dass auf diese Abrechnung verzichtet wurde, weil der Arbeits­aufwand einfach zu hoch war.

Dem bisherigen hohen Verwaltungsaufwand folgt nun eine Pauschalierung, die vom Innenministerium auf Grund langjähriger Durchschnittswerte ermittelt wurde.

Der Aufwand für den Bund ändert sich nicht. Die Einsparungen ergeben sich vielmehr vor Ort in den einzelnen Gemeinden durch den eindeutig verringerten Verwaltungs­aufwand.

Da vor allem die SPÖ in dieser Angelegenheit anscheinend nur die Interessen der Stadt Wien vertritt, wie man der Nationalratsdebatte entnehmen konnte, und meint, dieser Vorlage nicht zustimmen zu können, möchte ich auch einmal die bisherigen Ge­pflogenheiten bei der Abwicklung von Wahlen ansprechen.

Ist es nicht so, dass gerade in den kleineren Gemeinden – darunter auch zahlreiche sozialdemokratisch geführte – eine höhere Bereitschaft vorhanden ist, freiwillige Leis­tungen für die Allgemeinheit zu erbringen? Ist es nicht so, dass es in den kleinen Ge­meinden selbstverständlich ist, dass sich die Parteifunktionäre freiwillig zur Verfügung stellen und damit einen demokratiepolitischen Beitrag leisten und dass auch alle Ge­meinderäte bei der Wahlabwicklung eingeteilt sind? – Natürlich ist das so, und zwar unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit.

Aus meiner Sicht ist es daher nicht einzusehen, dass es in den Großstädten, wie in der Nationalratsdebatte ausgeführt, für die Wahlen eigene Abteilungen geben muss und dass hoch dotierte Gemeindebedienstete als Wahlleiter fungieren müssen, die dann endlos warten, ob ein Wahlberechtigter Einsicht in die Wählerverzeichnisse nimmt.

Für mich ist das in weiten Bereichen ein unnötiger Aufwand, der da betrieben wird. Und mit der Pauschalierung in den großen Gemeinden wird es sicherlich zu einem Umden­ken kommen.

Weiters ist auch unverständlich, warum manche größere Gemeinden für Wahllokale Anmietungen vornehmen müssen, wo doch in jeder Gemeinde genügend öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen zur Verfügung stehen müssten. Auch da wird die neue Gesetzesregelung zu einem Umdenken führen, was zwangsläufig weitere Ein­sparungen bewirken wird.

 


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