BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 69

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Berichterstatter Engelbert Weilharter: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Da­men und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden, geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich mit Ihrem Einverständnis auf ei­nen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken kann.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters über Tagesordnungspunkt 8 berichten: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden. Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch zu Tagesordnungspunkt 9 berichten: Bericht des Ausschusses für Ver­kehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geän­dert wird. Auch hiezu liegt ein Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 10 darf ich berichten: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beför­derung von Personen mit Kraftfahrzeugen geändert wird. Auch hiezu liegt ein Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Erste Rednerin ist Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr das Wort.

 


12.08

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte über das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden, geändert wird, sprechen.

Bisher war es laut Straßenverkehrsordnung 1960 möglich, Zusatztafeln mit der Auf­schrift „Erholungsdorf“ anzubringen, jedoch keine anderen Zusatztafeln. Mit diesem Gesetz wird dieser Mangel behoben. Es ist nun möglich, unterhalb der Ortstafel


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