BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 91

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nicht umsonst ist die Forderung unseres Vizekanzlers Haupt, der einmal gesagt hat, ein Gesetz muss immer so abgefasst sein, dass die alten Betriebe nicht geschädigt werden, von ganz besonderer Wichtigkeit. Und das liegt mir als Vorsitzender des Wirt­schaftsausschusses dieser Länderkammer besonders am Herzen. Die nächsten Mona­te werden zeigen, wie sich das Gesetz in der Praxis umsetzen lässt. Es wird wahr­scheinlich noch einiger Klarstellungen, einiger Erleichterungen bedürfen, aber ich bin mir sicher, dass es ein guter und ein ganz, ganz wichtiger Weg ist. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.32

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrätin Kerschbaum: Ich bin zu Wort gemeldet!) Entschuldigung! – Bitte, Frau Kollegin Kerschbaum.

 


13.32

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine weitere „Marathonrede“ von mir.

Frau Kollegin Schlaffer hat mir wieder einiges vorweggenommen. Es geht auch uns um den 17. Tagesordnungspunkt, das Lebensmittelgesetz. Es ist, wie gesagt wurde, eine Anpassung an EU-Recht, aber weitere eigene Qualitätsverbesserungen fehlen uns leider. Deshalb müssen wir es ablehnen.

Diese weiteren Qualitätsverbesserungen, die fehlen, sind zum Beispiel:

Es gibt weiterhin zu niedrige Strafen bei wiederholten Verstößen gegen das Lebens­mittelgesetz und auch bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht im Gentechnik­bereich. Es gibt weiterhin zu wenig Information für die Menschen über Pestizidbelas­tungen im Gemüse und im Obst. Wir haben vorhin vom „Feinkostladen“ gehört. Soviel ich weiß, sind ungefähr 50 Prozent unseres Gemüses und unseres Obstes mit Pesti­zidrückständen belastet. Und wenn solche Informationen kommen, dann kommen sie nicht vom Bund, sondern sie kommen von irgendwelchen NGOs oder von der Arbe­iterkammer, was den Bund natürlich billiger kommt. Außerdem werden Nahrungsmittel­ergänzungen weiterhin nicht unabhängig auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Zu einer gesunden Ernährung gehört mehr als eine dicke Brieftasche, man sollte auch wissen, was man damit kaufen kann. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.34

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist jetzt wirklich nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Ich gebe zwischendurch bekannt, dass sich auf Grund der freiwilligen Redezeitbe­grenzung der Fraktionen für den Rest der Debatte bis 15 Uhr folgende Zwischenstände ergeben. – Jetzt ist es vom Computer verschwunden. Wir fahren inzwischen fort und tragen das später nach.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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