BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 244

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1. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Nächstes darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, und ich verzichte daher auf dessen Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag,

1. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Nächstes darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Nächstes darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen samt Protokoll zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen bringen.

 


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