die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Geschäftsordnungsausschusses und des Unvereinbarkeitsausschusses mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die FPÖ und die Grünen entfallen,
die 13 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 mit jeweils 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die FPÖ entfallen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Die vorher genannten Ausschüsse sind somit
gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.
Die Konstituierung der genannten Ausschüsse wird am Montag, dem 24. November 2003, ab 14 Uhr erfolgen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Einlauf
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 3 Anfragen eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 27. November 2003, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 24. November 2003, ab 14 Uhr vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.23 Uhr
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