Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 78

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vielleicht vermutet haben, dass dann nur mehr ein Bezirksgericht für den politischen Bezirk Linz-Land zuständig ist, sondern es wird zwei geben.

Das Bezirksgericht Linz-Land wird von Linz in die quasi einwohnergrößte Stadt Traun verlegt. Diese nach der Einwohnerzahl zwanzigstgrößte Stadt Österreichs war bisher ohne Bezirksgericht und wird jetzt mit diesem Sitz bedacht. Es waren alle Parteien einvernehmlich bei der Spatenstichfeier des Bezirksgerichtsgebäudes anwesend, die vor wenigen Monaten stattgefunden hat. Alle haben sich lobend geäußert, allen voran der sozialdemokratische Bürgermeister der Stadtgemeinde Leonding Dr. Peter Schlögl, der voll des Lobes über diese Bezirksgerichtsreform war. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Schau!)

Ich glaube also, dass diese Sache gut gelöst wurde und dass vielleicht manches falsch interpretiert wurde oder manche der heutigen Reden auf Irrtümern aufgebaut sind. Anders kann ich es mir nicht erklären. Ich komme aus diesem Bezirk und glaube, dass diese Organisationsreform eine gute ist.

Diese Reform ist meiner Meinung nach auch gut gelungen, was die Thematik der Jugendgerichtsbarkeit betrifft. Zurückkommend auf meine Behauptung, Spezialisierung erhöhe die Produktion, möchte ich festhalten, dass die oberösterreichische Landes­regierung einhellig vertreten hat, dass der Jugendrichter – es ist dort zurzeit Herr Mag. Thomas Hacker, der dieses Jugendgericht führt – bis zur Errichtung des Bezirks­gerichtsgebäudes in Traun weiterhin in Linz seinen Sitz haben wird. – Auf Drängen der oberösterreichischen Landesregierung ist das auch sichergestellt worden.

Dann ist geplant, dass der Sitz entweder weiterhin dort bleibt oder die von Ihnen an­gesprochene Variante zur Anwendung kommt. – Ich will es nicht so nennen wie Sie; er ist kein „Wanderrichter“. Es ist ja gut, wenn das Amt zum Bürger kommt, wenn er aus Linz hinausfährt. – Das wollen wir ja alle haben, und das ist auch im Sinne der Bürger. Insofern halte ich das für eine gute Lösung. (Bundesrat Konecny: ... die relativ beste Lösung!)

Der Grundsatz, Spezialisierung erhöht die Produktion, ist ja nicht standtortbezogen zu verstehen, sondern personenbezogen. Der Richter behandelt die Fälle, und dies kann er meiner Meinung nach sehr gut als spezialisierte Person am Standort Linz und an zwei Tagen in der Woche im Bezirk Linz-Land tun. (Bundesrat Konecny: Wenn es ihn gibt!) Dafür hat Bundesminister Böhmdorfer gesorgt, und ich danke ihm dafür, dass er auf alle Anregungen der Personalvertretung, der betroffenen Gemeinden und der Lan­desregierung eingegangen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich halte auch diese Zweiteilung der Bezirksgerichtssprengel mit Enns im Osten des Bezirkes – zukünftig auch mit mehreren Gemeinden, nämlich der Stadt Enns, Asten, Hargelsberg, Kronstorf, St. Florian, Niederneukirchen und Hofkirchen – für sinnvoll, weil das eine eigene Region ist. Für die restlichen der insgesamt 22 Gemeinden des Bezirkes Linz-Land ist künftig Traun zuständig. Das ist, so meine ich, eine gelungene Reform.

Herr Bundesminister! Ich würde Sie in diesem Zusammenhang noch bezüglich eines anderen Themas um Ihre authentische Interpretation ersuchen. Es hat in den vergan­genen Tagen eine Diskussion über die Vorschreibung von Gerichtsgebühren im Hin­blick auf Wohnraumschaffung, auf Eigentumswohnungen, besonders in Salzburg, Tirol und so weiter gegeben. Diese Vorschreibungen sind erfolgt. Auslöser war ein Erkennt­nis des Verwaltungsgerichtshofes, in dem klargestellt wurde, dass eine Gebührenbe­freiung nur für die Schaffung von Wohnraum zusteht.

Es hat in diesem Zusammenhang eine interessante Diskussion gegeben, und ich glaube, es wäre sinnvoll, darzustellen, wie Ihr Ministerium diese Angelegenheit in Zu-


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