Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 90

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wie der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Pharmaindustrie und so weiter sind. Die ÖVP, die immer für marktwirtschaftliche Instrumente und für den Ausbau des Wett­bewerbs ist, ist strikt gegen eine Änderung des Reglements im Bereich der Apotheken, was nicht einzusehen ist, weil das natürlich im Zusammenhang mit einer Zunahme der Zahl der Apotheken und Wettbewerb auch in diesem Bereich steht.

Ein wesentlicher Punkt ist, einmal generell zu fragen, welche die zwei zentralen Punkte im Gesundheitswesen sind: Einerseits muss man die Frage stellen, welches Ausmaß an Gesundheit politisch erwünscht ist, das klar zu definieren und auch dazu zu stehen, und andererseits muss man sich natürlich damit beschäftigen, wie man ein Angebot effizient zur Verfügung stellen kann. Es gibt schon mehrere Ansätze beziehungsweise Modelle auf internationaler Ebene, die sehr interessant sind und die – wie ich denke – auch in Österreich weit stärker vorangetrieben werden müssen.

In weiterer Folge muss man sich dann natürlich die ausgaben- und einnahmenseitigen Ströme ansehen. Im Zusammenhang mit den ausgabenseitigen Strömen wurde jetzt zum Beispiel von der Regierung begonnen, die Generika zu forcieren, was gescheit ist. Weiters ist es sicherlich auch wichtig, dass transparente Arztrechnungen gestellt wer­den. Die Zusammenarbeit von extra- und intramuralem Bereich ist zu verstärken. Posi­tiv wäre es auch, wenn die E-Card irgendwann wirklich eingeführt werden könnte, um zu verhindern, dass Doppel- und Dreifachuntersuchungen gemacht werden. – All das – wie auch die Finanzierung des Vorsorgesystems, die wir für sehr, sehr wichtig erach­ten – sind ausgabenseitige Dinge.

Jetzt möchte ich zu einem Punkt kommen, der in Österreich nur im Zusammenhang mit dem Thema „Selbstbehalte“ diskutiert wird, die in Österreich ohnehin ein sehr hohes Niveau haben, überhaupt in Anbetracht dessen, wie viel die Menschen ohnedies aus ihrer eigenen Tasche finanzieren und dass es ihnen sehr viel wert ist, für ihre Gesund­heit zu sorgen.

Es geht dabei natürlich auch um die Frage der Verbreiterung oder Veränderung der Beitragsgrundlage im Allgemeinen, um durch die Verbesserung der Gesundheitsvor­sorge sozusagen das Erwerbspotential leistungsfähiger zu halten. Auch durch die Er­höhung der Frauenerwerbsquote, die – wie wir wissen – in Österreich nicht wirklich glänzend ist, könnte dazu ein Beitrag geleistet werden.

Durchaus Thema im Hinblick auf die Finanzierung des Gesundheitswesens, die ja für alle Parteien – so zumindest deren Aussagen – sehr wichtig ist, könnte auch die Ein­beziehung von Vermögen und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung für die Berechnung der Beitragsgrundlage sein.

Auch die Frage, ob zum Beispiel Leistungen aus Zusatzversicherungen nicht den Kran­kenhäusern oder Ärzten direkt zufließen, sondern in den allgemeinen Topf der Kran­kenversicherungen fließen sollten, müsste erörtert werden.

Es gibt also einige Ansätze, die wir hier gerne auch einmal klar stellen möchten.

Schließen möchte ich damit, dass in der Reformdiskussion auch darauf zu achten ist, dass die EU-Erweiterung – und das wird momentan in der Diskussion absolut vernach­lässigt – eine große Herausforderung besonders auch im Gesundheitswesen für Öster­reich und für die Regierung darstellen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.04

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Giesinger. Ich er­teile ihr dieses.

 


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