Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 102

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Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich erteile ihm dieses.

 


14.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich möchte zu­nächst eine Berichtigung zur Neuorganisation der Finanzverwaltung vornehmen. Es gibt derzeit sieben Finanzlandesdirektionen und nicht acht oder neun, und durch die Zusammenführung der 80 Finanzämter in 43 Wirtschaftsräume wird kein einziges Finanzamt geschlossen. Also der Weg des Bürgers zum Finanzamt bleibt gleich. Es wird nur eines erfolgen: Es wird eine gemeinsame Steuerung pro Wirtschaftsraum sein. Das heißt, zwei bis drei Finanzämter arbeiten wie eine Einheit mit verschiedenen Standorten zusammen, und dadurch ist ein automatischer Kräfteausgleich möglich.

Wenn Sie sich anschauen, wie heute Betriebsprüfungen durchgeführt werden, dann werden sie sehen, dass es bei bestimmten Finanzämtern dreijährige Intervalle gibt, während es in Ballungsräumen, vor allem in Wien, zehnjährige Intervalle gibt, weil die Besetzung der Finanzämter so unterschiedlich ist, weil sehr schwer und nur über Dienstzuteilung und dergleichen mehr ein Kräfteausgleich stattfinden kann. Durch die Zusammenfassung in Wirtschaftsräume sollen das Service und der interne Arbeitsaus­gleich verbessert werden. Das ist Sinn und Zweck dieser ganzen Organisation.

Wir nehmen aber mit dieser Reform weiters auch noch eine Dezentralisierung vor. Es werden Agenden, die bisher in der Finanzlandesdirektion beheimatet waren, wie zum Beispiel Budgetvollzug, Personalverwaltung, in die Wirtschafträume verlagert. Es wer­den sehr attraktive Dienstposten geschaffen werden. Wir befinden uns noch in Ver­handlungen, und es schaut nach einem positiven Abschluss aus. Es werden dabei mehr Dienstposten herausschauen, und im Sinne des Wunsches, dass der Staatsbür­ger Steuergesetze verstehen soll, wird pro derzeitigen Standort des Finanzamtes nach dem gleichen Schema ein Informationsbüro eingerichtet. Das soll der Beratung für Arbeitnehmer dienen, soll aber auch der Beratung für so genannte KMUs dienen, die sich aus finanziellen Gründen keinen Steuerberater leisten können. Wir wollen damit die Unterstützungsfunktion wesentlich verstärken.

Außerdem soll dort mit Hilfe der Elektronik – etwas, was Sie auch erwähnt haben – die Möglichkeit geboten werden, dass die Abgabenerklärung, die händisch vorgenommen wurde, gleich in eine elektronische Abgabenerklärung umgesetzt wird. Die elektro­nische Abgabenerklärung, die wir ja schon bei der Arbeitnehmerveranlagung haben – es gibt sicher noch ein paar Ausstattungswünsche hinsichtlich der EDV –, ist eine Re­volution im steuerlichen Wesen. Wir gehen nämlich vom Misstrauensprinzip ab. Bisher musste man bei jeder Veranlagung alle Belege dazugeben. In Zukunft gibt man keine Belege mehr ab. Man kann die Steuererklärung elektronisch übermitteln, und zwar mit einem sehr bedienerfreundlichen EDV-Programm, wo man wirklich von Taste zu Taste geführt wird. Man hat eine Help-Funktion, und man hat auch eine Hotline, man kann also auch anrufen, man kann probeweise sofort mit einem Knopfdruck erfragen, was es für ein Ergebnis gibt, und man sieht, ob man eine Gutschrift oder noch eine Zahllast hat. Ich glaube daher, dass das eine sehr gute Einrichtung ist.

Das Ganze wird elektronisch übermittelt. Über Nacht erfolgt eine Bearbeitung, und bereits am nächsten Tag wird von einem virtuellen, einem so genannten elektronischen Finanzbeamten ein Steuerbescheid über das Internet zurückgeschickt. Das verkürzt die Bearbeitungszeit enorm. Es hat, wie Sie wissen, früher die Bearbeitung wochen­lang, mitunter sogar monatelang gedauert. Jetzt erfolgt das Ganze in einem Tag.

Zusätzlich gibt es quasi eine Plausibilitätskontrolle: Es wird mit den vorjährigen Werten verglichen. Es gibt einen Kennzahlenkatalog. Es wird mit einschlägigen Branchen ver­glichen. Wenn zum Beispiel ein Blumenhändler eine Steuererklärung macht, dann wird


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