Was die Zusammenfassung der Finanzämter betrifft – und Sie wissen, wo der Fernpass ist –, halte ich es für unverantwortlich, mit dem Finanzamt Landeck eine Zusammenlegung vorzunehmen, denn das hat eine Verschlechterung der Infrastruktur zur Folge.
Es liegt somit auf der Hand, dass im grenznahen Raum auch Teilbetriebe in das benachbarte Ausland auswandern oder sich nicht in unserem Raum ansiedeln. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Wenn Sie die Gegebenheiten kennen, sehr geehrter Herr Kollege, dann können Sie mir nur Recht geben.
Zu begrüßen ist jedoch die personelle Aufstockung bei den Betriebsprüfern, wenngleich auf Grund dieser Beschlüsse Arbeitsplätze durch die Halbierung der Zahl der Finanzämter – das ist heute schon angeklungen – schlichtweg verloren gehen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Da haben Sie nicht zugehört!) Damit findet eine Zerschlagung – das ist so, glauben Sie mir, und das sage ich Ihnen als Bürgermeister eines der großen Orte Tirols! – von guten Organisationsstrukturen statt und kann in diesem Sinne keine Verbesserung für die Bürger darstellen, geschätzter Herr Kollege.
Nun zum Thema Flughafen Innsbruck: Als
Tiroler Bundesrat und auch persönlich begrüße ich die Veräußerung von
Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH an das Land
Tirol beziehungsweise an die Stadt Innsbruck, obwohl sich der Bund damit der
Verantwortung entzieht. Ich meine, dass es daher notwendig ist, nach der
Veräußerung der Bundesanteile – aber das ist nicht Sache des Bundesrates
und nicht Gegenstand dieser Diskussion, aber es sei erwähnt – von Seiten
des Landes und von Seiten der Stadt Innsbruck die umliegenden Gemeinden der
Landeshauptstadt – wer sich dort ein bisschen auskennt, der wird mir
beipflichten – einzubinden, um eine umfassende Gesamtheit und Neuorientierung
des Flughafens für die Zukunft zu erreichen. – Ich bedanke mich. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.52
Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Vizepräsident Weiss. – Bitte.
14.52
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Lichtenecker hat sich kritisch mit dem Zweckzuschussgesetz auseinander gesetzt, aber offenbar ist ihr, wie man ihrer Abwesenheit entnehmen kann, das Thema doch nicht so wichtig, wie sie es uns mit ihrem Debattenbeitrag weismachen wollte.
Wenn sie hier wäre, würde ich ihr persönlich sagen, aber ich sage es jetzt sozusagen stellvertretend ihrer Kollegin (Bundesrätin Kerschbaum: Ich werde es ihr ausrichten!) – ich sehe das bei Ihnen in guten Händen, Frau Kollegin Kerschbaum –, dass der Verfassungsgerichtshof mitnichten das Zweckzuschussgesetz aufgehoben hat. Er hat lediglich eine kleine Bestimmung über Betreiben des Landes Tirol, das sich bei der Zuteilung einer Sonderfinanzierung für die Drautal Bundesstraße übergangen fühlte, aufgehoben, und zwar zu Recht, wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat. Dieser Mangel wird nun ausgeglichen. Es ist keineswegs so, dass der starke Mann aus dem Süden jetzt mehr Geld bekäme, sondern er leistet in diese einvernehmliche Lösung ebenso wie der „starke Mann“ ganz aus dem Westen 4 Millionen € zugunsten des Landes Tirol. Das heißt also, der Sachverhalt ist geradezu entgegengesetzt der Darstellung, die Frau Kollegin Dr. Lichtenecker hier gebracht hat.
Im Zusammenhang mit dem Zweckzuschussgesetz, das in einem Zusammenhang mit der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder steht, ist allerdings an die seinerzeitige Entschließung des Bundesrates zu erinnern, wonach der Bund mit den Ländern
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