Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 114

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bleibt im Grunde genommen alles so bestehen, wie es bereits ist. Wir verbessern jedoch für Mütter und Väter die Möglichkeit der längeren Fristerstreckung. Nichts wird sich hingegen daran ändern, dass Mütter/Väter – eben so wie bereits bisher – den Nachweis der vorgeschriebenen zehn Untersuchungen erbringen müssen.

Ich kann mich noch an Folgendes erinnern: Sozusagen in der Entstehungsphase des Kinderbetreuungsgeldes bestand in allen Fraktionen große Einigkeit darüber, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eben damit zu verknüpfen, ob dann Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird – dann, wenn diese Untersuchungen tatsächlich gemacht wurden.

Auf Grund verschiedener Umstände – weil es eben einfach einmal passieren kann, dass man zwar bisher alle notwendigen Untersuchungen absolviert, jedoch dann ein­mal eine Frist übersieht – haben wir hier eine Verbesserung herbeigeführt, sodass eben nicht jene Eltern bestraft werden, die diese Untersuchungen nachweisen können. Das war mir persönlich ein ganz besonders großes Bedürfnis. Ich bin froh darüber, dass wir diesbezüglich eine gemeinsame Regelung gefunden haben, die ja auch im Nationalrat schon so beschlossen wurde, sodass ich davon ausgehe, dass das auch heute hier im Bundesrat die notwendige Zustimmung finden wird.

Als Verbesserung wurde noch zusätzlich eingeführt, dass in besonderen Härtefällen, dass in besonderen Ausnahmesituationen gänzlich davon abgesehen werden kann, darüber einen Nachweis erbringen zu müssen; das sind jedoch wirklich Ausnahmefälle. Wir haben jedenfalls alle Möglichkeiten geprüft, damit diese gute finanzielle Leistung für die Familien Österreichs tatsächlich den Familien zugute kommt.

Kurz zu dem, was meine Vorrednerinnen gesagt haben: Diese gute Familienleistung ist auch im OECD-Bericht als solche angeführt worden – und wir sollten daher die Kirche im Dorf lassen und nicht alles vermischen. Der OECD-Bericht hat sich im Besonderen mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt, und es ging – das möchte ich zur Richtigstellung sagen – um den Zeitraum 2000 bis 2001, um einen Zeitraum also, zu dem wir noch keinerlei Erfahrungen und keine wirklichen Daten in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld hatten, da damals noch mehr Mütter/mehr Väter das so ge­nannte alte Karenzgeld bezogen haben.

Aus diesem OECD-Bericht geht ganz klar hervor, dass Österreich, was die finanzielle Leistung im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld anlangt, in Europa wirklich einzigartig dasteht. Das sage ich aus vollster Überzeugung, und ich habe es mir nicht nehmen lassen, gemeinsam mit den Experten, die diesen OECD-Bericht für Österreich erstellt haben – und das muss ich auch dazusagen: seitens unseres Ministeriums wurde dieser Bericht in Auftrag gegeben –, bei der Präsentation dieses Berichtes dabei zu sein. Ich halte nichts davon, wenn mit falschen Daten und Zahlen argumentiert wird.

In diesem OECD-Bericht kommt ganz klar zum Ausdruck, dass Österreich – wie viele andere Länder auch – im Bereich der Vereinbarkeitsmaßnahmen noch weitere Wei­chen stellen muss. Aber das ist ja auch nichts Schlechtes; wir wissen ohnehin, dass das notwendig ist. In diesem OECD-Bericht wurde auch darauf hingewiesen, dass es in Österreich gute Ansätze gibt im Bereich Elternteilzeit – das ist besonders positiv er­wähnt worden –, ebenso aber auch im Bereich familienfreundlicher Maßnahmen in den Betrieben. Und in diesem Zusammenhang wurde besonders lobend das Audit Familie und Beruf erwähnt sowie der Hinweis gegeben, dass da noch mehr zu tun ist. Der Ansatz ist jedenfalls, wie uns attestiert wurde, richtig.

Wir haben diese Signale nicht nur verstanden, sondern haben eben bereits in der Ver­gangenheit die ersten Schritte gesetzt, und wir werden mit großer Nachhaltigkeit ge­rade in diesem Bereich, eben was die Familienfreundlichkeit der Unternehmen anlangt, gemeinsam mit der Wirtschaft noch mehr tun. Im Budget wurden ja dafür auch mehr finanzielle Mittel vorgesehen.

 


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