Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 2

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Vorrechte und Immunitäten für EUROPOL, die Mitglieder der Organe, die stell­ver­tre­tenden Direktoren und die Bediensteten von EUROPOL

13. Punkt: Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“, in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“

14. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik, mit dem der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird samt Anlagen

15. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen

16. Punkt: Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staats­grenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik

17. Punkt: Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staats­grenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unter­abschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem)

18. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 29. April 1987 samt Anlagen

19. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützen­vereinigun­gen und Sportschützen

20. Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern, und der Re­publik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, Her­rengasse 7, A-1010 Wien, betreffend die Gründung und den Betrieb des „International Center for Migration Policy Development (ICMPD)“ in Wien

21. Punkt: Vertrag über die Dritte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)

22. Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development in Wien

23. Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“ in Wien

24. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2001 )

 


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