Vorrechte und Immunitäten für EUROPOL, die
Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten
von EUROPOL
13.
Punkt: Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt
„Salzach“, in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts
„Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“
14.
Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik,
mit dem der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der
Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze
vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird samt Anlagen
15.
Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik
über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen
16.
Punkt: Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze
zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik
17.
Punkt: Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze
zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten
C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem)
18.
Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und
der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen
Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31.
Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom
29. April 1987 samt Anlagen
19.
Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme
von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen
und Sportschützen
20.
Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das
Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern, und der Republik
Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, Herrengasse
7, A-1010 Wien, betreffend die Gründung und den Betrieb des „International
Center for Migration Policy Development (ICMPD)“ in Wien
21.
Punkt: Vertrag über die Dritte Änderung des Vertrags über die Gründung und den
Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)
22.
Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik
Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1.
Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb
des International Centre for Migration Policy Development in Wien
23.
Punkt: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik
Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung des am 1. Juni 1993 in
Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des
„International Centre for Migration Policy Development“ in Wien
24.
Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht
2001 )
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