Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr
Staatssekretär! Wie hat sich der Steuerausgleich für die Gemeinden im Vergleich
zum seinerzeitigen Getränkesteueraufkommen entwickelt? (Ruf bei der SPÖ:
Schlecht!)
Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben ja viele Dinge geerbt, von denen frühere Finanzminister zwar schon gewusst haben, dass sie ein Problem darstellen, die aber nicht gelöst wurden. (Bundesrat Binna: Nein! Nein!) Ich denke nur an das anonyme Sparbuch und natürlich auch an die Getränkesteuer. Da hat ein Finanzminister – Lacina, glaube ich, hat er geheißen – noch zugesichert, dass das auch nach EU-Recht halten wird. – Es hat nicht gehalten, und wir mussten daher natürlich eine Ersatzregelung treffen.
Das durchschnittliche Getränkesteueraufkommen in den Jahren 1993 bis 1997 hat 398 Millionen € betragen. Wir haben eine Ersatzregelung über die Umsatzsteuer getroffen, die allerdings keine volle Abgeltung darstellt. In der Zeit zwischen 2004 und 2006 wird sie von 352 Millionen € im Jahr 2005 auf 364 Millionen € und im Jahr 2006 auf 377 Millionen € steigen. Es ist also ungefähr ein Ausgleich, der durch die Umsatzsteuersteigerungen langsam auf über 94 Prozent kommt. Die Ersatzregelung hat mit 88,3 Prozent Ersatz begonnen und ist inzwischen bis auf 94,7 Prozent gestiegen.
Ich muss aber fairerweise dazusagen: Das ist jetzt sicheres Geld, das sich nach der Umsatzsteuer bemisst. Es erledigt sich damit auch der ganze Einhebungsaufwand, den die alte Getränkesteuer verursacht. Im Hinblick auf eine dynamische Entwicklung in der Zukunft meine ich, dass diese Getränkeersatzsteuerregelung keine schlechte Regelung war.
Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Herr Staatssekretär! Wir wissen, dass die Rückforderung der Getränkesteuer für die österreichischen Gemeinden 1,2 Milliarden € ausmacht, für das Bundesland Kärnten 94 Millionen €. Wie ist der aktuelle Stand in der Getränkesteuer-Causa, bitte?
Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir wissen, dass in der Getränkesteuerfrage schon zweimal der Europäische Gerichtshof angerufen wurde. Wir wissen, dass es auch schon eine Mehrfach-Rechtsprechung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes gibt.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat folgendes Erkenntnis erlassen: Die Getränkesteuer ist dann nicht zurückzuzahlen, wenn sie der Gastwirt oder der Getränkehandel auf den Konsumenten überwälzt hat – was im System eigentlich vorgesehen war, denn es war ja eine Art Umsatzsteuer. Der Nachweis, ob diese Getränkesteuer überwälzt wurde, ist von der Behörde, im Konkreten von der jeweiligen kommunalen Behörde, zu führen. Nach den Vorgaben des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs ist je nach Art des Gaststättenbetriebes und nach regionalem Unterschied ein durchschnittlicher Grobaufschlag zu ermitteln. Die Abweichung von diesem Grobaufschlag bei dem einzelnen Rückzahlungswerber – wir haben derzeit insgesamt ungefähr 50 000 Anträge, das macht ungefähr zwischen 600 und 800 Millionen € aus – ist ein Indiz für den Verwaltungsgerichtshof, dass nicht die volle Getränkesteuer auf den Konsumenten überwälzt wurde. – Das ist einmal der eine Teil, den kann man relativ leicht ermitteln, obwohl es für mich etwas betriebswirtschaftlich Fremdes ist, wenn man
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite