Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 45

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den zweiten Elternteil 7 200 € und pro jedes weitere Kind 3 600 €. Rückfor­derungs­möglichkeiten, die über das Finanzamt abgerechnet werden, bestehen bis zur Vollen­dung des 15. Lebensjahres des Kindes.

Wir begrüßen den Schritt, dass die Rückzahlbarkeit von gewährten Zuschüssen vor dem 1. Jänner 2002, also zu Zeiten des Karenzgeldes, beseitigt werden soll, da damit viele Familien beziehungsweise Alleinerzieher wieder in finanzielle Engpässe getrieben worden wären. Ich denke, gerade das Kinderbetreuungsgeld hat dazu beigetragen, dass sich Frauen aus dem Berufsleben zurückziehen. Ein Einstieg in eine Erwerbs­tätigkeit ist nach beinahe drei Jahren für viele oftmals schwerer oder überhaupt nicht mehr möglich.

Das Ziel, dass sich vermehrt Väter an der Kinderbetreuung beteiligen und den gesetz­lichen Anspruch wahrnehmen, wurde auch durch das Kinderbetreuungsgeld nicht erreicht.

Zukunftsorientierte Kinderbetreuung scheint eine ganz entscheidende Frage für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft zu sein. Immer mehr Frauen entschließen sich dazu, keine Kinder zu haben, da es eine Entscheidung zwischen Erfolg im Beruf und der Rolle in der Familie ist, die mangels brauchbarer Betreuungs- und Hilfeange­bote miteinander nicht vereinbar sind.

Die Gleichstellung der Männer und Frauen ist in Österreich per Gesetz festge­schrie­ben. Wenn ich von Niederösterreich ausgehe, gibt es angesichts der Tatsache, dass von 437 315 Familien rund 37 Prozent keine Kinder haben, dennoch viele Probleme. Von Jänner bis Dezember 2003 wurden in meinem Bundesland 13 679 Ge­bur­ten ver­zeichnet. Das sind um rund 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Immer mehr junge Frauen entscheiden sich dafür, keine Kinder zu haben. Die Ur­sachen liegen auf der Hand: Die Kosten für die Kinderbetreuung sind zu hoch. Noch dazu fehlt in vielen Gemeinden oftmals ausreichende Kinderbetreuung. Außerdem passen die angebotenen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen oft nicht mit den beruflichen Bedürfnissen der Eltern zusammen.

In der heutigen Arbeitswelt wird den Menschen immer mehr Flexibilität abverlangt, oftmals bis zur Grenze der totalen zeitlichen Verfügbarkeit. Durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Handel stehen die Dienstnehmer in Bezug auf die Erziehung und Beaufsichtigung ihrer Kinder oft vor unlösbaren Problemen. In einer Befragung wurde beispielsweise auch eine Betreuung an Sonntagen und während der Ferien dringend gefordert. Bei einer besseren Kinderbetreuung mit ausreichenden Betreu­ungs­angeboten, so glauben jedenfalls die Befragten, könnten sich wieder mehr Men­schen ihren Wunsch nach Kindern leichter erfüllen.

Das bedarfsgerechte Betreuungsangebot für Kinder muss daher die Betreuung der Kinder vom ersten bis zum 14. Lebensjahr sicherstellen. Es muss eine liebevolle Be­treu­ung der Kleinkinder geben, die Geborgenheit und Nestwärme genauso beinhaltet wie die richtige Pflege und die Vorbereitung auf den Eintritt in den Kindergarten.

Die Einführung der Ganztagsschule würde Schülern und Eltern entscheidende Vorteile bringen. Hier wird das Lernen nicht so komprimiert gefordert, es gibt Pausen und Zeit zum Erholen. Bei Problemen mit Hausaufgaben könnten die Pädagogen helfen, und nach Schulschluss gibt es praktisch keine Hausarbeit mehr. Es werden so auch die Eltern entlastet, die mit ihren Kindern nun die Freizeit nach Schulschluss genießen könnten.

Nicht ausreichend erscheint die Betreuung für unter Dreijährige beziehungsweise die Nachmittagsbetreuung. Die Öffnungszeiten dieser Betreuungseinrichtungen ent­spre-


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