Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 190

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Fällen auch zu demotivieren – das verstehe ich: das ist der politische Wille! Aber ich verstehe es nicht mehr, dass jetzt auch noch die Kunden per Gesetz verärgert werden sollen. Warum? – Eine Kollegin von der grünen Fraktion hat ja deutlich dargelegt, dass in Zukunft der Güterverkehr Vorrang vor dem Personenverkehr hat, und dass Fernver­kehrszüge hinter den Güterzügen nachfahren müssen. Vielleicht kommen dann sogar Schüler nicht in die Schule oder Pendler nicht in die Arbeit – ich glaube, es wäre auch ein großer gemeinwirtschaftlicher Schaden, der dadurch entstünde. Also ich verstehe nicht, dass da keine klaren Regelungen für den Personenverkehr im Gesetz verankert wurden!

Diese Bundesregierung behauptet immer, sie arbeite schnell. – Unter dem Grundsatz „speed kills“ verstehen Sie schnelles Arbeiten. Hier aber haben Sie etwas versäumt und die Chance für das Unternehmen nicht genützt. Es ist eine faire Chance für die Eisenbahner versäumt worden, mit einem Gesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, um im europäischen Raum bestehen zu können.

Geschätzte Damen und Herren! Hier gilt nicht „speed kills“, sondern „sleep well!“ oder „Gute Nacht!“ für die Verkehrspolitik dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

20.14

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

 


20.14

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich über die weitgehende Zustimmung zum vorliegenden Privatbahngesetz, denn dieses Gesetz ist wichtig, ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einem effizienteren Verkehrswesen in Österreich – und das will die öster­reichische Bundesregierung schaffen.

Mit dem Privatbahngesetz – es ist ja gesagt worden – wird auch eine Nachfol­gere­gelung geschaffen, die inhaltlich das an sich bestehende und bewährte Finanzie­rungssystem fortsetzt, aber nunmehr unbefristet ist. Das ist deshalb wichtig, weil damit die Planungssicherheit der Privatbahnen erhöht wird. Sie können jetzt unbefristet planen, sie wissen dann genau – weil wir gemeinsam mit ihnen auch mittelfristige In­vestitionsprogramme ausarbeiten –, wie viel Geld sie jeweils in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung haben werden.

In Österreich wurden den Privatbahnen durch den Bund in den letzten fünf Jahren jährlich rund 55 Millionen € zur Verfügung gestellt, davon 38 Millionen für gemeinwirt­schaftliche Leistungen – das sind die Abgeltung von Sozialtarifen und die Aufrecht­erhaltung von gemeinwirtschaftlichem Verkehr –, 12 Millionen € für Infrastrukturinves­titionen und 5 Millionen € für Erhaltungsmaßnahmen.

Genau diese Summen werden wir auch für die nächsten fünf Jahre fortschreiben. Das wissen die Privatbahnen bereits, sie wissen also ganz genau, mit wie viel Geld des Bundes sie rechnen können. Und dieses Geld wird in keiner Weise reduziert, wie das unterstellt wird, sondern steht (Ruf bei der SPÖ: Mit Verspätung!) in genau der gleichen Weise in Zukunft zur Verfügung.

Und das ist wichtig und gut und notwendig, denn bundesweit wurden ja von den 16 Privatbahnen 22 Millionen Passagiere und 8 Millionen Tonnen Güter befördert, was immerhin einem Anteil von 12 Prozent am Schienen-Personenverkehr und 8 Prozent des gesamten Schienen-Gütervolumens entspricht. Daran erkennen wir, dass diese


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