Es hat positive Auswirkungen auf die Situation Österreichs, weil wir dadurch die Dublin-II-Verordnung anwenden können, wonach ein Asylwerber im ersten Land, das er auf europäischem Boden betritt, sein Asylverfahren durchzuführen hat.
Zum Zweiten haben wir die gute Schengen-Grenze, die wir unter Assistenz des Bundesheeres und unserer Grenzgendarmen weiter zur Gänze aufrechterhalten.
Und wir bekommen die EU-Außengrenze dazu, die nach europäischen Kriterien von unseren neuen Mitgliedsländern gesichert werden muss. Wir haben neben dem Sicherheitsgurt Schengen-Grenze damit einen zweiten Sicherheitsgurt, der seit 1. Mai errichtet wird und eine zusätzliche Maßnahme gegen importierte Kriminalität aus Ländern wie Moldawien, Ukraine, aber auch aus Ländern des Balkans darstellt.
Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Welche Entwicklungen zeigten sich seit dem EU-Beitritt der östlichen Nachbarländer im Hinblick auf die illegale Migration und die Schlepperkriminalität?
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Was die illegale Migration betrifft, so haben wir im ersten Monat bei den Asylwerbern ganz massive Rückgänge, insbesondere bei tschetschenischen Asylwerbern; der Rückgang beträgt 80 bis 85 Prozent. Das heißt, dass die europäischen Regelungen greifen, dass die Flüchtlinge, die insbesondere aus dem russischen Gebiet kommen, in Polen, in Tschechien, in der Slowakei, so wie das auch die europäischen Regelungen vorsehen, ihre Asylverfahren durchführen.
Was die Schlepperkriminalität betrifft, darf ich darauf verweisen, dass wir in einem guten Zusammenwirken mit tschechischen, slowakischen und ungarischen Behörden gerade in diesen Tagen einen großen Schlepperring aufdecken konnten. Es wurden da sehr, sehr viele chinesische Immigranten nach Österreich gebracht, die illegal in Österreich sind, die nicht berechtigt sind, hier Aufenthalt zu nehmen. Dass wir das aufdecken konnten, ist ein Erfolg dieser Zusammenarbeit.
Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Zellot.
Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Bundesminister! Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Slowenien sind als unmittelbare Nachbarstaaten Österreichs seit 1. Mai 2004 zwar EU-Mitgliedstaaten, aber keine Schengen-Staaten. Bis wann rechnen Sie damit, dass diese Länder sämtliche Anforderungen erfüllen, um Schengen-Staat zu sein?
Präsident Jürgen
Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir haben hier zwei Vergleichszahlen: Österreich hat drei Jahre gebraucht, bis die Schengen-Fazilitäten gegolten haben; Finnland hat sechs Jahre gebraucht. Ich gehe davon aus, dass jedenfalls mit einer Dauer zu rechnen sein wird, wie das in etwa bei den finnischen Kollegen der Fall war. Das bedeutet, dass wir gegen Ende des Jahrzehnts ernsthaft über eine Schengen-Reife unserer Nachbarländer nachdenken werden müssen.
Klar ist, dass es unterschiedliche Qualitäten und Geschwindigkeiten gibt. So dürfen wir feststellen, dass Länder wie Slowenien sehr gut unterwegs sind, dass es aber bei anderen Ländern durchaus noch etwas gibt, was aufzubauen ist. Das werden wir sehr genau beobachten. Schon allein aus technischen Gründen kommt eine Aufhebung der Schengen-Grenze vor Mitte 2007 nicht in Frage.
Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach.
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