Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 99

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Für die Schulräume gibt es allerstrengste Vorschriften in allen Schulbauordnungen aller Bundesländer, für die Turnsäle gibt es allerstrengste Vorschriften in allen Schul­bauordnungen, ob das die Bundes-Schulbauordnung oder die Landes-Schulbau­ordnung ist. Darin sind die strengsten Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen. Für jeden Werkraum in einer Landesberufsschule gibt es strengste Vorschriften für Abgasbelas­tung, Lärmbelastung, Staubbelastung. Schauen Sie sich einmal an, welche Werk­stätten die Länder einrichten! Darin finden sich Absaugevorrichtungen, alle haben Ge­hörschutz auf. Es gibt einen eigenen Schutz für die Jugendlichen, die den Beruf des Tischlers lernen. Wir haben sogar strengste Sicherheitsbestimmungen für die einzel­nen PCs, die in den Schulen aufgestellt werden. Da werden für die Jugendlichen spe­zielle Vorkehrungen getroffen, damit ja nichts passieren kann. Das heißt, für die Klas­senräume und Werkstätten gibt es allerstrengste Vorschriften im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit.

Die jetzigen Sicherheitsvertrauensleute erfüllen ihre Aufgabe im besonderen Bereich, besonders auch im Bereich des Konferenzzimmers. Sie haben zu schauen: Ist das Licht ordnungsgemäß? Sind die Arbeitsbedingungen gut? Sind die Stühle so, dass sie auch gesundheitsfördernd sind? – Das ist also ihre Aufgabe!

Und, meine Damen und Herren, das ist Aufgabe der Schulerhalter! Da erfolgt über­haupt keine Verlagerung von irgendwelchen Kosten, sondern das ist Aufgabe der Schulerhalter. Wenn baulich etwas zu ändern ist, dann ist eben in Gottes Namen für die Volksschule die Gemeinde zuständig. Ich kenne viele Bürgermeister und Bürger­meisterinnen, die natürlich die Sicherheit optimieren, die natürlich darauf schauen, dass sie in ihren Volksschulen, in den Hauptschulen optimale Sicherheitsvorkehrungen haben. Also ich bitte Sie wirklich, das nicht alles zu vermischen!

Subsidiarität und Eigenständigkeit der Bundesländer wollen wir ja nicht angreifen. Wir wollen ja keinen neuen Zentralismus – oder wollen Sie das? –, wir wollen doch, dass die Länder, die Gemeinden ihre Aufgaben wahrnehmen. Der Bund hat die Aufgabe, für größtmögliche Sicherheit dieser Arbeitnehmer in den übrigen Räumlichkeiten zu sor­gen.

Was ich auch noch mitnehme aus dieser Diskussion, ist: dass die grüne Bundesrätin Eva Konrad gesagt hat, sie findet es richtig, dass die Lehrer und Lehrerinnen den gan­zen Tag an der Schule sind. – Ich glaube, dass es sehr viele Lehrer und Lehrerinnen gibt, die es sehr schätzen, dass sie eigentlich eine Arbeitszeit haben, wo sie sich sehr viel selbst einteilen können, wo sie praktisch auch am Abend Arbeiten daheim erledi­gen können. Ich glaube nicht, dass es alle Lehrer und Lehrerinnen goutieren würden, wenn sie wirklich den ganzen Tag in der Schule sein, acht Stunden dort verbringen und ihre gesamten Aufgaben dort erledigen müssten.

Wer die Realität kennt, der weiß, dass Lehrer und Lehrerinnen, wenn ein Elternteil sie sprechen möchte, sehr wohl am Nachmittag um 17 oder 18 Uhr eine individuelle Sprechstunde mit den Eltern ausmachen. Es stimmt also nicht, dass die Eltern am Vor­mittag kommen müssen, sondern es ist sehr wohl so, dass man individuelle Sprech­stunden ausmacht.

Nun noch ein Wort zum Finanzausgleich, der für die Jahre 2005, 2006, 2007 wieder neu zu verhandeln ist. Der Finanzausgleich ist ein partnerschaftliches Übereinkommen zwischen den Bundesländern und dem Bund, wie die Geldflüsse aus Steuermitteln gehandhabt werden. Da haben das letzte Mal alle neun Landeshauptleute mit dem Bund die Vereinbarung geschlossen, dass die Abrechnung der Pflichtschullehrer nach einem gewissen Verhältnis geschieht: für 14,5 Volksschüler ein Lehrer, für 10 Haupt­schüler ein Lehrer. Das ist die Zielvorgabe, die ich einzuhalten habe. Das haben die Länder ausverhandelt.

 


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