Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 125

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Daher ist es, glaube ich, notwendig, dass wir unsere europäische Verantwortung in dieser Frage der Reaktorsicherheit und der Kernenergie einfordern und in Zukunft Ernst nehmen.

Ich glaube, dass die europäische Ebene tauglicher ist, um dieses Problem zu lösen, als die allein nachbarschaftlich-bilaterale Ebene, so sehr ich nachbarschaftliche Verbin­dungen und Nachbarschaftspflege auch zwischen den Ländern pflege.

Ich habe es sehr begrüßt und mit Freude vernommen, dass im Europäischen Parla­ment bereits im vorigen Jahr eine gemeinsame Initiative gestartet wurde, die zu einem einstimmigen Beschluss aller dort vertretenen Gruppen geführt hat, um Richtlinien für die nukleare Sicherheit in Europa zu erarbeiten.

Die Kommission ist relativ rasch dieser Aufforderung nachgekommen – fast binnen Monatsfrist –, und diese Richtlinien zur Reaktorsicherheit sind jetzt im Rat.

Wir registrieren aber ebenso sensibel bei der Behandlung dieser Materie, dass es ein gemeinsames Dokument gibt, nämlich einen Brief. – Ich muss vorausschicken: Am 13. Jänner 2004 hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg die Be­richte von Vidal-Quadras A5-0442/2003 mit 29 Änderungsanträgen und 41 Änderungs­anträgen nach Seppänen abgestimmt und hat sich dabei ausdrücklich für die Schaf­fung der beiden Richtlinien und damit verbindlicher rechtlicher Instrumente ausgespro­chen.

Jetzt werden sich alle fragen: Wie geht denn das weiter? Was ist damit geschehen?

Jetzt sind wir in der nächsten Etappe, beim Rat der Europäischen Union. Diese findet im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Atomenergie statt, und im September 2003 haben Gerhard Schröder und Tony Blair ein gemeinsames Schreiben an den Kommissions­präsidenten Romano Prodi gerichtet, in dem die beiden Regierungschefs Bedenken bezüglich der beiden europäischen Richtlinienvorschläge äußerten. Als nationale Al­ternative forderten sie einen freiwilligen und nicht rechtsverbindlichen Harmonisie­rungsprozess. – Das ist in einem Schreiben von Tony Blair und Gerhard Schröder an Romano Prodi festgehalten.

Belgien, Finnland und Schweden haben sich dieser Position weitgehend angeschlos­sen. Die Reaktion darauf war ein Kompromissvorschlag der italienischen Präsident­schaft Ende Oktober 2003. Österreich bekennt sich zur Notwendigkeit der Schaffung von Richtlinien als verbindliche – verbindliche! – rechtliche Instrumente im Bereich der nuklearen Sicherheit und hat dem Rat seine Position zum Nuklearpaket im Sinne die­ser Anfang Jänner 2004 beschlossenen Richtlinie auch zugesagt und übermittelt.

Ich möchte damit aufräumen mit bestimmten Gerüchten und Legenden, wonach öster­reichische ÖVP-Abgeordnete nicht dieser Meinung wären und sich nicht dieser Linie angeschlossen hätten. Das ist Legendenbildung und stimmt nicht! Ich halte daher sehr viel davon, dass dieses Thema auf europäischer Ebene aufgearbeitet wird. Ich glaube, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, und ich bedanke mich für die bisherige Vor­gangsweise bei Umweltminister Pröll, der, glaube ich, richtig gehandelt hat und heute auch eingehend in diesem Hohen Hause dokumentiert hat, wie das Ministerium hier vorgegangen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich bin der Überzeugung, dass Sicherheitsfragen der österreichischen Bevölkerung elementare Fragen sind und sicherlich nicht zur Panikmache geeignet sind. Diese Panne, die im Bericht genannt wurde, wurde uns zur Kenntnis gebracht, wie schon einige andere zuvor auch, sie fällt aber nicht unter die Bestimmungen des multilatera­len Abkommens aus dem Jahr 1966 im Nachhang über Tschernobyl.

Ich glaube, dieses Thema hat der Minister eingehend aufgearbeitet.

 


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