meinen Rot-Grün in Deutschland und nicht uns. (Bundesrätin Konrad: Nicht ganz, ich habe das schon auf uns bezogen! – Bundesrat Konecny: Wir wissen schon, in welchem Land wir leben!)
Vielleicht wird es Sie interessieren, dass
es ein einziges Land in der ganzen Europäischen Union gibt, das in Sachen
Anti-Rassismusrichtlinie noch nicht einmal einen Entwurf zur Umsetzung
vorgelegt hat, nämlich Deutschland. (Bundesrätin Konrad: Wir waren auch nicht gerade schnell!)
Dass wir ein wenig in Verzug sind, hat seine
Gründe, unter anderem auch, dass die Regierungsvorlage sehr lange im
entsprechenden Parlamentsausschuss nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden
konnte. – Erkundigen Sie sich bitte einmal bei der Frau Vorsitzenden des
Ausschusses, warum denn das nicht ging. (Bundesrat
Schennach: Blockade im Bundesrat!)
Aber, wie gesagt, schauen Sie einmal zu Ihren politischen Freunden nach Deutschland: Die haben da noch gar nichts zustande gebracht. Das geht noch weiter: Da gab es bereits einen Referentenentwurf, der jedoch zurückgezogen wurde. Jetzt ist man wieder beim Ausgangspunkt. Da fühle ich mich in Österreich recht wohl.
Selbstverständlich sind wir der Auffassung, dass wir die Beweislastumkehr, so wie sie von der Union gefordert ist, auch entsprechend umsetzen. Wir gehen weiter als im bisherigen Gleichbehandlungsgesetz, und der bisherige Status quo ist von der Union auch nie beeinsprucht worden. Zum Vorwurf von Frau Bundesrätin Blatnik, es gäbe gleiche und gleichere Menschen (Bundesrat Schennach: Die ist schon in Kärnten!): Wir halten uns an die Vorgabe der Europäischen Union, die da auch so differenziert. So gesehen finde ich Ihren Vorwurf, dass das verfassungswidrig sei, etwas eigentümlich. Die Aufgliederung ist jedenfalls präzise dem EU-Muster nachempfunden.
Die NGO-Einbindung sehen wir durchaus
richtlinienkonform und ausreichend gegeben. Wenn Minister Haupt als Zuständiger
für Menschen mit Behinderung in diesem Lande sagt, diese Gruppe von Menschen
möchte er n einem eigenen Gesetz betreut wissen, so habe ich dafür Verständnis.
Alles andere wird mit unserer heutigen Gesetzesvorlage gemacht. (Bundesrat Konecny: Schön!)
Ein Letztes: Warum sprechen wir von
Gleichbehandlung und nicht von Antidiskriminierung? – Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn es möglich ist, sich auf Deutsch
auszudrücken, sollte man das tun. – Das ist in diesem Falle möglich.
Zweitens: Wenn es möglich ist, eine Sache positiv darzustellen, dann sollte
man sie positiv darstellen, nämlich mit dem Terminus „Gleichbehandlung“ –
und nicht „Antidiskriminierung“. (Bundesrätin Konrad: ... Antidepressiva nützt nichts!) Wir wollen nicht
immer gegen etwas sein, sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir wollen
auch einmal für etwas sein! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Last but not least ... Jetzt muss ich mich selbst bei der Nase nehmen. Ich sagte „last but not least“, aber selbstverständlich meine ich „nicht zuletzt“: Nicht zuletzt möchte ich noch auf die Weisungsfreiheit zurückkommen.
Frau Bundesrätin Konrad, es hat – ich glaube, Sie waren noch nicht dabei – ein Experte des Verfassungsdienstes – nicht des Verfassungsgerichtshofes, sondern des Verfassungsdienstes – gemeint, auch die einfachgesetzliche Umsetzung wäre wahrscheinlich möglich, weil auch dadurch Weisungsfreiheit darstellbar wäre.
Aber Hand aufs Herz: Auch mir wäre die ganz sichere Weisungsfreistellung – nämlich die verfassungsrechtlich ganz abgesicherte – die liebere Variante gewesen, genau so wie der Ministerin, dem Staatssekretär und den Regierungsfraktionen, aber dazu hätten wir Sie gebraucht – nicht ad personam Sie, sondern diese Mehrheit hätte nur mit den Sozialdemokraten erreicht werden können, und das war im entsprechenden Natio-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite