Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

meinen Rot-Grün in Deutschland und nicht uns. (Bundesrätin Konrad: Nicht ganz, ich habe das schon auf uns bezogen! – Bundesrat Konecny: Wir wissen schon, in wel­chem Land wir leben!)

Vielleicht wird es Sie interessieren, dass es ein einziges Land in der ganzen Europäi­schen Union gibt, das in Sachen Anti-Rassismusrichtlinie noch nicht einmal einen Ent­wurf zur Umsetzung vorgelegt hat, nämlich Deutschland. (Bundesrätin Konrad: Wir waren auch nicht gerade schnell!)

Dass wir ein wenig in Verzug sind, hat seine Gründe, unter anderem auch, dass die Regierungsvorlage sehr lange im entsprechenden Parlamentsausschuss nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte. – Erkundigen Sie sich bitte einmal bei der Frau Vorsitzenden des Ausschusses, warum denn das nicht ging. (Bundesrat Schennach: Blockade im Bundesrat!)

Aber, wie gesagt, schauen Sie einmal zu Ihren politischen Freunden nach Deutsch­land: Die haben da noch gar nichts zustande gebracht. Das geht noch weiter: Da gab es bereits einen Referentenentwurf, der jedoch zurückgezogen wurde. Jetzt ist man wieder beim Ausgangspunkt. Da fühle ich mich in Österreich recht wohl.

Selbstverständlich sind wir der Auffassung, dass wir die Beweislastumkehr, so wie sie von der Union gefordert ist, auch entsprechend umsetzen. Wir gehen weiter als im bis­herigen Gleichbehandlungsgesetz, und der bisherige Status quo ist von der Union auch nie beeinsprucht worden. Zum Vorwurf von Frau Bundesrätin Blatnik, es gäbe gleiche und gleichere Menschen (Bundesrat Schennach: Die ist schon in Kärnten!): Wir halten uns an die Vorgabe der Europäischen Union, die da auch so differenziert. So gesehen finde ich Ihren Vorwurf, dass das verfassungswidrig sei, etwas eigentüm­lich. Die Aufgliederung ist jedenfalls präzise dem EU-Muster nachempfunden.

Die NGO-Einbindung sehen wir durchaus richtlinienkonform und ausreichend gegeben. Wenn Minister Haupt als Zuständiger für Menschen mit Behinderung in diesem Lande sagt, diese Gruppe von Menschen möchte er n einem eigenen Gesetz betreut wissen, so habe ich dafür Verständnis. Alles andere wird mit unserer heutigen Gesetzesvorlage gemacht. (Bundesrat Konecny: Schön!)

Ein Letztes: Warum sprechen wir von Gleichbehandlung und nicht von Antidiskriminie­rung? – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn es möglich ist, sich auf Deutsch auszudrücken, sollte man das tun. – Das ist in diesem Falle möglich. Zweitens: Wenn es möglich ist, eine Sache positiv darzustellen, dann sollte man sie positiv darstellen, nämlich mit dem Terminus „Gleichbehandlung“ – und nicht „Antidis­kriminierung“. (Bundesrätin Konrad: ... Antidepressiva nützt nichts!) Wir wollen nicht immer gegen etwas sein, sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir wollen auch einmal für etwas sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Last but not least ... Jetzt muss ich mich selbst bei der Nase nehmen. Ich sagte „last but not least“, aber selbstverständlich meine ich „nicht zuletzt“: Nicht zuletzt möchte ich noch auf die Weisungsfreiheit zurückkommen.

Frau Bundesrätin Konrad, es hat – ich glaube, Sie waren noch nicht dabei – ein Ex­perte des Verfassungsdienstes – nicht des Verfassungsgerichtshofes, sondern des Verfassungsdienstes – gemeint, auch die einfachgesetzliche Umsetzung wäre wahr­scheinlich möglich, weil auch dadurch Weisungsfreiheit darstellbar wäre.

Aber Hand aufs Herz: Auch mir wäre die ganz sichere Weisungsfreistellung – nämlich die verfassungsrechtlich ganz abgesicherte – die liebere Variante gewesen, genau so wie der Ministerin, dem Staatssekretär und den Regierungsfraktionen, aber dazu hät­ten wir Sie gebraucht – nicht ad personam Sie, sondern diese Mehrheit hätte nur mit den Sozialdemokraten erreicht werden können, und das war im entsprechenden Natio-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite