Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 18

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Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich eröffne die 712. Sitzung des Bundesrates.

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens von Bundespräsident Dkfm. Dr. Thomas Klestil

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar schon einige Tage her, aber Österreich hat, noch während dessen Amtszeit, seinen Bundespräsidenten verloren. Herr Bundespräsident Dr. Klestil war, wie viele von Ihnen wissen, dem Bundesrat sehr verbunden. Ich meine, dass wir ihm dafür und für seine Haltung zum Föderalismus Dank schuldig sind und diesen auch in dieser Sitzung aussprechen wollen.

Ich darf Sie daher bitten, eine kurze Gedenkminute einzuhalten. (Alle Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen und verharren einige Zeit in stummer Trauer.) – Ich danke Ihnen sehr herzlich.

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bei aller Trauer, die wir empfinden, gibt es natürlich auch Ereignisse, die Freude bereiten. Ich glaube, besondere Freude bereitet uns allen, dass unser verehrter Bundesratsdirektor heute einen runden Geburtstag feiert. (Allgemeiner Beifall.) Herr Dr. Labuda, Sie merken die Zustimmung des Hauses. Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut, diese Sitzung heute abzuhalten, um Sie hochleben zu lassen. Ich darf Ihnen von dieser Stelle aus alles Gute wünschen; zum Feiern werden wir noch Zeit haben.

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Das Amtliche Protokoll der 711. Sitzung des Bundesrates vom 1. Juli 2004 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, Adelheid Ebner und Günther Molzbichler.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Hinsichtlich der eingelangten, entsprechend vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen mit der Zahl 2006/AB bis 2021/AB beziehungsweise jener eingelangten Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen


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