Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 74

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Es war also eine Beschwerde über die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und alle anderen Bundesländerkrankenkassen, die sagen, wir machen das nicht, weil wir es uns nicht leisten können, und die Honorare müssen auch die Kosten für so ein Programm decken.

Ich bin auch dieser Meinung, denn die Wiener Gebietskrankenkasse macht es sich schon sehr leicht: Sie macht die Rechnung auf Kosten der anderen Bundesländer, und dann gibt es wieder Ausgleichszahlungen und Forderungen, weil das Defizit in Wien hoch ist. (Bundesrat Zellot: Hört, hört!) Ich kann leicht mit offenen Händen Geld ausgeben, wenn ein Dritter das bezahlen muss. Das ist, glaube ich, ein Fehler im System.

Wenn wir diese Praktiken bundesländerübergreifend durchleuchten, dann kann es nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass eine Kasse so handelt. – Das Hanusch-Krankenhaus erwähne ich gar nicht, denn den Luxus eines eigenen Krankenhauses leistet sich nur die Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsträger eines Kranken­hauses und ist damit ein enormer Defizitbringer. Das hat auch kein anderes Bun­desland. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Die AUVA leistet sich das auch!) – Ja, die AUVA leistet sich das auch. (Bundesrat Gruber: Mehrere!) Aber die AUVA kommt nicht um Geld zu uns. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wird sie aber tun!)

Das ist der große Unterschied. Die AUVA kann mit den Beitragsgeldern, die sie von ihren Mitgliedern bekommt, wirtschaften, soll damit ordentlich und wirtschaftlich um­gehen, aber sie soll nicht zu uns kommen. (Bundesrat Kraml: Wer ist „uns“?) Wenn aber jemand zu uns kommt, dann muss er sich gefallen lassen, dass wir das kritisch durchleuchten und überprüfen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitglie­derstruktur und die Beitragsstruktur in Wien völlig anders sind als in allen anderen Bundesländern Österreichs. (Bundesrat Gruber: Die Leistungen sind unterschiedlich!) Die ist sogar wesentlich besser! (Bundesrat Gruber: Und teurer!)

Kollege Schimböck ist leider noch immer nicht im Saale. Er hat von den gut wirt­schaftenden Kassen gesprochen. (Bundesrat Gruber: Salzburg gehört auch dazu!) – Herr Kollege Gruber! Ich glaube, der Vollständigkeit halber muss man da auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft nennen, denn die dort Ver­sicherten zahlen mit 9 Prozent den höchsten Krankenversicherungsbeitrag aller Sozialversicherungsträger, zahlen mit 15 Prozent den höchsten Pensions­ver­sicherungsbeitrag, und sie haben mit 1 096 € monatlich in der Pensionsversicherung die höchste Mindestbeitragsgrundlage. Außerdem haben die Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den zweithöchsten Eigen­deckungsgrad bei den Pensionen und leisten insgesamt den größten Beitrag zur Finanzierung des Sozialsystems. – Das ist aber nur die Beitragsseite.

Die Leistungsseite stellt sich so dar, dass die Versicherten der Sozialversicherungs­anstalt der gewerblichen Wirtschaft kein Krankengeld beziehen. – Da gibt es kein Krankengeld. Was bei den ASVG-Versicherten obligat ist – nämlich aus der Pflicht­versicherung –, das fehlt.

Es gibt dort auch kein Arbeitslosengeld. Obwohl diese Versicherten die Hälfte der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen, haben sie keinen Anspruch auf Arbeits­losengeld. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Schlecht verhandelt!)

Außerdem müssen sie noch – auf der Leistungsseite – 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen.

Wenn man dann resümierend fragt, wie es mit den Pensionierungen aus Gesund­heitsgründen aussieht, dann stellt sich dar, dass dort die wenigsten aus Gesund-


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