fahrtbeihilfe für
50 Kilometer ist, bekommt der Lehrling eine Abgeltung von 19 € im Monat.
Meine Damen und
Herren! Diese 144 € müssen die Lehrlinge erstens aus der eigenen Tasche
zahlen, und das bitte bei einem Verdienst im letzten Lehrjahr von, schon hoch
gerechnet, 408 €, sodass ihnen 332 € bleiben. 408 € verdient bitte ... (Zwischenruf der Bundesrätin Gansterer.) – Netto,
bitte! Netto! (Bundesrätin Gansterer:
Aber nicht im letzten Lehrjahr!) –
Im letzten Lehrjahr verdient zum Beispiel ein Handelsangestellter nicht
mehr, er verdient absolut nicht mehr. Schauen Sie sich bitte die
Kollektivverträge an, Frau Kollegin! Das ist leider nicht mehr.
Um noch einmal
auf dieses Problem zurückzukommen: Dieses Geld, diese 1 728 €, die
ein Lehrling dort pro Jahr für Fahrtkosten ausgeben muss, kann er im Nachhinein
mittels Jahresausgleichs rückwirkend geltend machen. Wie wir aber alle wissen,
kann er den Betrag, den er ausgegeben hat, beim Jahresausgleich
selbstverständlich nicht zu 100 Prozent, nicht in der ganzen Höhe rückwirkend
geltend machen. – Das wäre die Problematik, dargestellt anhand eines
praktischen Beispiels, bei Lehrlingen.
Wie am Anfang
gesagt, bin ich sehr froh, dass es zu dieser Änderung kommt, der wir
selbstverständlich zustimmen werden. Ich würde aber darum bitten, dass man auch
den Lehrlingen, die wirklich „das Rückgrat für unsere Wirtschaft von morgen“
sind, Hilfe gewährt, auf sie Bedacht nimmt und auf sie eingeht.
Vielleicht noch
kurz etwas zu diesem Antrag für Freifahrtausweise. (Die Rednerin hält das entsprechende Formular in die Höhe.) Ich
habe als Klassenvorstand einer Berufsschulklasse – zurzeit ist es die
1. Klasse – am Ende des Schuljahres meinen Schülern solche Anträge
ausgeteilt. Und bis jetzt hat jedes öffentliche Verkehrsunternehmen einen
eigenen Antrag verlangt. Was ich sehr begrüße, ist die jetzige Änderung, dass
es nur noch einen Antrag gibt. Eine Schülerin, die von ihrem Wohnort bis Velden
mit der Bahn und von Velden nach Villach mit dem Bus fährt, hat bisher nämlich
zwei Anträge gebraucht. Noch einmal: Ich begrüße diese Änderung.
Das Zweite, was
ich hier ansprechen möchte, ist Folgendes: Die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe,
die diese Anträge bearbeiten, werden ein großes zeitliches Problem haben. Im
vorigen Jahr war der Stichtag am 20. September, bis dahin konnten die
Schülerinnen und Schüler ohne Freifahrtausweis die öffentlichen Verkehrsmittel
auf dem Schulweg benutzen. Ich möchte gerne wissen, wie lange heuer dieser
Zeitraum ist, ob der Stichtag 20. September noch immer gilt oder ob das
geändert wird.
Im Grunde genommen muss man bei so einem Gesetz selbstverständlich Positives und Negatives abwägen. In diesem Fall überwiegt das Positive, deswegen werden wir dieser Änderung des Gesetzes zustimmen. – Danke. (Die Rednerin setzt ihre Rede in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Rufe bei den Grünen: Was hast du jetzt gesagt?)
13.46
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Haubner. – Bitte.
13.45
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Ich möchte nur auf die Frage von Frau Kollegin Blatnik antworten. Sie hat den Stichtag des Vorjahres, den 20. September erwähnt, bis zu dem die Möglichkeit besteht, die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Freifahrtausweis zu benutzen. Es hat sich insofern nichts geändert, die Frist ist immer bis zu vier Wochen nach Schulbeginn.
13.46
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