Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 90

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ständigkeit, die wir als Volksanwälte getroffen haben. Es gibt hier eine Menge – und daher sage ich das gerade Ihnen als Bundesräte – interessanter Themen und Bereiche, die aus dieser Prüfungstätigkeit heraus in den einzelnen Bundesländern entstehen. Man mag unterschiedlicher Meinung sein, aber es gibt, wie gesagt, diese Zuständigkeit für uns – in Tirol und Vorarlberg haben wir jeweils einen Kollegen.

Ich muss aber dazusagen, dass wir sehr oft gerade auch mit Beschwerden aus diesen Bundesländern befasst werden – diese müssen wir dann natürlich, da wir unzuständig sind, wieder zurückschicken –, weil manchmal doch auch ein gewisses Misstrauen durch die räumliche Nähe der Volksanwälte zu den Landesregierungen oder durch die Konstellation da ist.

Aber es sind die vielen Anliegen der Bürger an uns, für die wir unzuständig sind, nicht negativ zu sehen. Lassen Sie mich das sagen, denn ich weiß, viele meiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen – vielleicht hätte ich vor ein paar Jahren auch noch dazu­gehört – meinen, wir seien sehr stark mit Querulanten konfrontiert. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, gerade dieses Bild zu ändern. Es gibt natürlich sehr Lästige, jeder von uns hat seine persönlichen, aber mehr als vier Hände voll sind es bei mir nicht.

Es sind oft Bürger, die mit der Verwaltung eine wirklich schlechte Erfahrung gemacht haben. Entweder ist ein gravierender Fehler passiert, oder man hat sie, das könnte schon auch gewesen sein, wirklich einmal vernachlässigt. Und bei diesem Bürger festigt sich das Misstrauen, es ist latent da, bei jeder Verwaltungshandlung, bei jedem Brief einer Behörde. Diese Personen suchen nach einer Stelle, bei der sie sich erkun­digen können, ob alles rechtens ist, und finden uns auch – jetzt durch unsere Fernsehsendungen natürlich vermehrt, da jetzt viel mehr von unserem Bestehen und auch ein bisschen über unsere Tätigkeit Bescheid wissen. Sie kommen dann zu uns und wollen wissen, ob das, was man ihnen in ihrer Sache vorschreibt oder wie man mit ihnen umgeht, auch richtig ist. Das muss man auch verstehen. Ich glaube, auch das ist eine Facette unserer Aufgabe.

Ich sehe es so, dass wir auch eine wertvolle erzieherische Arbeit leisten, nämlich dem Bürger die Gesetze näher bringen, das, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Zwi­schen Klammern sage ich dazu: Manchmal begegnen mir Gesetze, die ich als ehe­maliges Mitglied dieses Hauses mitbeschlossen habe, von deren Auswirkungen ich mir etwas anderes erwartet hätte als das, was ich dann gesehen habe. Das muss man auch zugeben. Aber im Grunde genommen ist es, meine ich, sehr wichtig, dem Bürger zu erklären, warum der Nachbar etwas machen darf, was er aber nicht haben möchte, und dass er das eigentlich auch dürfte und dass das eben die Gesetze ausmacht.

Nur so viel zu den Bürgern. – Wir geben dem Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat und auch in die Verwaltung. Auch das ist ein Teil unserer Arbeit.

Hauptsächlich habe ich mich aber deshalb zu Wort gemeldet – ich möchte meine Ausführungen nicht unnötig verlängern; mein Kollege Kostelka ist ohnedies, glaube ich, darauf eingegangen –, um zur Diskussion über unsere Wünsche im Konvent bezie­hungsweise dazu, wie die Volksanwaltschaft in Zukunft ausschauen soll, Stellung zu nehmen.

Aus unserer persönlichen Erfahrung, die wir jetzt schon aus mehr als drei Jahren Tätigkeit schöpfen, beziehungsweise aus der Erfahrung der Volksanwaltschaft seit deren Bestehen kann ich sagen, dass sich diese Einrichtung und auch unsere Arbeit wirklich bewährt haben.

Wir haben Vergleiche mit anderen Ländern. Es stimmt: Wir waren damals, 1977, das siebente Land, das eine solche Ombudsstelle, die Volksanwaltschaft heißt, eingerichtet hat. In der Zwischenzeit sind es viel mehr. Es gibt natürlich unterschiedliche Organi-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite