14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungsvertragsgesetz,
das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden
(616 d.B. und 629 d.B. sowie 7143/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, liegt Ihnen wie alle anderen Berichte schriftlich vor. Ich darf daher sogleich zum Antrag kommen:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Kaltenbacher das Wort.
19.47
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie macht es notwendig, dass die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden. Ziele dieser Richtlinie sind die Harmonisierung des Versicherungsvermittlungsrechts auf europäischer Ebene sowie die Umsetzung des Dienstleistungsfreiheitsgedankens.
Es geht also um die Liberalisierung einer Dienstleistung sowie letztendlich darum – und das ist uns besonders wichtig –, den Konsumentenschutz zu verstärken und hervorzuheben.
Aber unsere Kritikpunkte betreffen eben gerade den Konsumentenschutz. Der erste Punkt unserer Kritik ist die Zusammenlegung Gewerbemakler und Agent, die an sich unterschiedliche Interessen vertreten: der Makler die Kunden, der Agent sozusagen die Versicherer. Daher gibt es bei der Zusammenlegung, wie sie hier vorgesehen ist, größere Interessenkonflikte.
Der zweite Punkt ist der Wegfall des Doppelbestätigungverbotes. Das ist problematisch, weil von Versicherungsseite sehr viel angeboten werden kann und für den Kunden nicht erkenntlich ist, worum es hier geht. Das ist zwar durch die Deklarierungspflicht entschärft worden, ist aber trotzdem eine einseitige Benachteiligung der Kunden.
Faktum ist, dass hier eine Gesetzesänderung zur Anpassung der Richtlinie vorliegt, zu der die Betroffenen kaum oder gar nicht befragt worden sind. Für den Konsumenten hat sich kaum etwas geändert. Ein im Nationalrat unsererseits eingebrachter Abänderungsantrag wurde abgelehnt; er hätte für mehr Transparenz und Sicherheit für die Versicherungskunden sorgen sollen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite