Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 172

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14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungs­vertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (616 d.B. und 629 d.B. sowie 7143/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Karl Bader: Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungs­vertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geän­dert werden, liegt Ihnen wie alle anderen Berichte schriftlich vor. Ich darf daher so­gleich zum Antrag kommen:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Kaltenbacher das Wort.

 


19.47

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der EU-Versicherungs­vermittler-Richtlinie macht es notwendig, dass die Gewerbeordnung 1994, das Makler­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert wer­den. Ziele dieser Richtlinie sind die Harmonisierung des Versicherungsvermitt­lungs­rechts auf europäischer Ebene sowie die Umsetzung des Dienstleistungsfreiheits­gedankens.

Es geht also um die Liberalisierung einer Dienstleistung sowie letztendlich darum – und das ist uns besonders wichtig –, den Konsumentenschutz zu verstärken und hervor­zuheben.

Aber unsere Kritikpunkte betreffen eben gerade den Konsumentenschutz. Der erste Punkt unserer Kritik ist die Zusammenlegung Gewerbemakler und Agent, die an sich unterschiedliche Interessen vertreten: der Makler die Kunden, der Agent sozusagen die Versicherer. Daher gibt es bei der Zusammenlegung, wie sie hier vorgesehen ist, größere Interessenkonflikte.

Der zweite Punkt ist der Wegfall des Doppelbestätigungverbotes. Das ist problema­tisch, weil von Versicherungsseite sehr viel angeboten werden kann und für den Kunden nicht erkenntlich ist, worum es hier geht. Das ist zwar durch die Deklarie­rungspflicht entschärft worden, ist aber trotzdem eine einseitige Benachteiligung der Kunden.

Faktum ist, dass hier eine Gesetzesänderung zur Anpassung der Richtlinie vorliegt, zu der die Betroffenen kaum oder gar nicht befragt worden sind. Für den Konsumenten hat sich kaum etwas geändert. Ein im Nationalrat unsererseits eingebrachter Abän­derungsantrag wurde abgelehnt; er hätte für mehr Transparenz und Sicherheit für die Versicherungskunden sorgen sollen.

 


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