Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 179

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Und so gibt es eben in vielen Ländern – in der Schweiz, in nordischen Ländern – den Zahnprothetiker. Das ist – um auch hier einem Gerücht vorzubeugen – kein akade­mischer Beruf, sondern das sind Handwerke! Ich habe Ihnen hier – ich will um diese Uhrzeit die Debatte wirklich nicht verlängern – auch noch die Ausbildungsordnung vom Schweizer Kanton Zürich mitgenommen. Dort schaut es so ähnlich aus wie bei uns: Da gibt es einen Zahntechnikerlehrling und einen -meister. Dieser macht dann eine Zu­satzausbildung und ist dann eben Prothetiker. Er kann zum Beispiel einen heraus­nehmbaren Zahnersatz sehr kostengünstig für ältere Menschen wieder reparieren.

Sie wissen, es gibt in unserem Land zusehends mehr ältere Menschen, denen immer kleinere Pensionen und Renten zur Verfügung stehen, und mir haben einige Zahn­techniker gesagt, sie könnten diese medizintechnischen Produkte um 10 bis 30 Pro­zent billiger herstellen. – Also insofern wäre es auch eine Sache des Konsumenten­schutzes.

Es hat dann – das ist ja auch vielen der hier Anwesenden nicht unbekannt – noch einen Schriftverkehr zwischen dem Gesundheitssprecher der ÖVP, Dr. Rasinger, und dem Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer, Mitterlehner, gegeben, wo herausgekommen ist, dass man da eben in einem Spannungsfeld zwischen Qualitäts­sicherung – wie das die Ärzte nennen – und Liberalisierung der Gewerbeordnung nicht recht weiterkommt. Der Vorschlag dieser Wählergruppe war es dann – auch in Richtung Wirtschaftskammer –, man möge abwarten: Irgendwann werde sich die Zahn­ärzteschaft aus der Ärztekammer ausklinken, werde eine eigene Zahnärztekammer gründen, und mit dieser solle man dann verhandeln. – Es ist also vorprogrammiert, wenn wir diesen Weg weiter beschreiten, dass diese, glaube ich, wirklich gute Sache schubladisiert wird und eine Lösung auch im nächsten Jahrzehnt nicht zu erwarten ist.

Ich fasse noch einmal zusammen: Worum geht es hier also? – Die Zahntechniker – das ist jetzt nicht etwas, was ich erfinde, sondern das haben der oberösterreichische Innungsmeister und sein Innungs-Geschäftsführer, also Gerhard Sixt und Karl Stadler, die beide Kollegem Gottfried Kneifel sehr gut bekannt sind, zum Ausdruck gebracht – wollen ganz einfach berechtigt sein, im Rahmen ... (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel.) Ja, ich glaube, nicht wahr? (Bundesrat Kneifel: Die sind bekannt, ja!) Ja, sie sind, glaube ich, hervorragende Funktionäre, und einer von ihnen ist ein sehr guter Geschäftsführer in der Wirtschaftskammer.

Zahntechniker sollen also berechtigt sein, im Rahmen der Herstellung, einer Reparatur oder der Eingliederung eines aus dem Mund herausnehmbaren Zahnersatzes einen Abdruck vom Gebiss zu nehmen und so weiter, also diese Arbeiten – Abdrucknahme im menschlichen Mund – durchzuführen.

In diesem Zusammenhang eine Kuriosität – und das wird mir Kollegin Zwazl bestä­tigen –: Es gibt ja eine ganze Reihe von Gewerben, die ohne besondere Schulung im Mund „herumdentieren“. Ich denke da zum Beispiel an die Piercing-Institute, die durchaus eine Gewerbeberechtigung haben, die Löcher in Zungen machen – was immer! Es ist sogar der Friseur berechtigt, am Zahn einen Schmuck anzubringen. – Das alles gibt es in der Gewerbeberechtigung. Nur dort, wo man einer starken Lobby irgendwie in die Quere kommt, da geht auf einmal nichts mehr.

Und deshalb würde ich Sie bitten, vielleicht doch von Ihrem Standpunkt abzurücken. Es kann doch – ich sehe hier ja einige Wirtschaftsbündler – für euch nicht so schwer sein, wenn ihr etwas einmal beschlossen habt – Gottfried in Oberösterreich – und es dann noch einmal beschlossen habt in Wien in der Bundeswirtschaftskammer. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) – Ich kann dir das Protokoll gerne vorlesen, Gottfried, denn du schaust so verwundert. Ich weiß nicht, ob du dabei warst in Wien (Bundesrat Kneifel: Ich habe es nicht beschlossen!), aber Kollegin Zwazl hat das zumindest mit


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