Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 55

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besondere wenn eine medizinische Behandlung bevorsteht, zum Beispiel bei Che­motherapie, einer HIV-Erkrankung oder Hepatitis-C-Infektion. Wir begrüßen diese Möglichkeit, einem Kinderwunsch nachzukommen.

Wir hätten uns aber schon gewünscht, zeitgemäß auch eine Möglichkeit zum Beispiel für lesbische Lebensgemeinschaften vorzusehen, denn es gibt nicht nur Lebens­gemeinschaften jener Art, wie Sie vielleicht Herr Gudenus versteht. Auch in erst­genanntem Fall besteht Kinderwunsch. Dass das nicht vorgesehen wurde, ist ein Wermutstropfen an diesem Gesetz, das wäre sicherlich sinnvoll gewesen.

Es ist wichtig, was die Frau Bundesministerin gesagt hat, dass eine bestimmte Diskussion derzeit noch nicht eröffnet wurde, nämlich den menschlichen Zellkern anzutasten. Dazu möchte ich einen vor den Nazis geflüchteten österreichischen Wis­senschafter und Publizisten zitieren, Erwin Chargaff, der in seinem Buch „Das Feuer des Heraklit“ gemeint hat: Jedes Mal, wenn die Menschheit an die Kerne geht, gerät sie aus den Fugen. – Er hat damals den Atomkern und die menschliche Zelle gemeint.

Ich warne vor dem Klonen, ich warne davor, den Eingriff in die menschliche Zelle, in das menschliche Leben, gesetzlich zu ermöglichen. Ich bin froh darüber, dass das Gesetz dies nicht vorsieht, damit wenigstens in diesem Bereich – wenn es schon beim Atomkern passiert ist – nicht etwas aus den Fugen gerät.

Wir Grüne werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

11.28

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist offenkundig auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­gesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozessnovelle 2005) (679 d.B. und 742 d.B. sowie 7168/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz – SozBeG) (698 d.B. und 743 d.B. sowie 7163/BR d.B. und 7169/BR d.B.)

 


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