Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 216

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und wie wichtig die Beratung ist. Ich bedanke mich auch im Speziellen bei allen Bun­desländern, die in diese Beratung investieren und die diese Beratungseinrichtungen fördern, denn vor Ort ist es natürlich wahnsinnig wichtig, dass wir den jungen Men­schen Orientierung und Hilfestellungen geben.

Förderunterricht ist etwas besonders Wichtiges, deswegen legen wir großes Augen­merk darauf. Es stimmt nicht, dass wir zu wenige Möglichkeiten zum Fördern haben. In den Volksschulen gibt es jährlich 660 000 Förderstunden – jährlich! 660 000 Förder­stunden an unseren Volksschulen, das heißt, verpflichtend im Lehrplan vorgesehen, sie müssen auch als Förderstunden eingesetzt werden. Wir werden im kommenden Jahr zusätzlich 450 Dienstposten für derartige Förderbereiche ermöglichen. Das sind noch einmal 9 900 Förderstunden zusätzlich.

Wir müssen diese Förderstunden – und da muss man vor Ort in den einzelnen Be­reichen darauf schauen – wirklich gezielt für unterstützende Maßnahmen, für Förder­maß­nahmen für Kinder, die sich schwerer tun, aber auch für Fördermaßnahmen für Kinder, die besondere Begabungen haben, verwenden.

Ich bedanke mich sehr herzlich beim Bundesrat, dass diese Gesetze einhellig be­schlossen werden, und ich wünsche Ihnen abschließend, nachdem ich jetzt wahr­scheinlich aus dem Bundesrat entlassen werde, frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr. (Allgemeiner Beifall.)

11.14

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiter­schutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz – PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004) (621 d.B. und 770 d.B. sowie 7197/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezem­ber 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patent­verträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Marken­schutz­gesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des


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