wirklich zu kontrollieren und zu sehen, ob diese neuen Regeln auch wirklich funktionieren. Also in dem Sinne halte ich das für gut.
Herr Professor Konecny! Wir haben zwar nicht hineingeschrieben, dass wir mehr für Bildung, Forschung und Infrastruktur wollen, aber wir vertreten schon die gesamte Zeit im ECOFIN, in dem Rat der Finanzminister, die Auffassung, dass selbst bei Einhaltung einer Grenze von 1 Prozent des europäischen Bruttosozialproduktes eine Umschichtung der Ausgaben möglich ist und mehr für derartige Projekte, Forschungsprojekte, Interreg-Projekte, TEN-Projekte und dergleichen mehr ausgegeben werden kann. Das wäre nämlich dann möglich, wenn nach unseren Vorschlägen alle alten Mitgliedsländer, die Nettoempfänger sind, ihre Rolle als Nettoempfänger aufgeben würden – das betrifft insbesondere Großbritannien mit seinem Britenrabatt – und diese Mittel für die neuen Mitgliedsländer zur Verfügung stellen würden. Dann wären diese Mittel frei, und man braucht nicht im Bereich der Landwirtschaft irgendetwas wegzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.43
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967
(26. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden
(1000 d.B. und 1102 d.B. sowie 7383/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005) (1060 d.B.
und 1106 d.B. sowie 7384/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 12 und 13, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte sie um die Berichte.
Berichterstatterin
Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der
Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den
Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (26.
KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert
werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für
Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am
11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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