BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 18

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anzuführen. Es ist geplant, die gegenständliche Verordnung mit 1. Jänner 2006 in Kraft zu setzen, da auch in dieser Verordnung mehrere Bezüge auf das kommende Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz enthalten sind und dieses Gesetz ebenfalls mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Bun­desminister, welche Vorkehrungen zur Bekämpfung werden getroffen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Es gibt bis heute keine international abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung des Auftretens der Paratuberkulose in den heimischen Tierbeständen. Österreich ist bisher auch das einzige Land, das über zwei Studien verfügt, die wissenschaftlich eine statistisch abge­sicherte Aussage über das Auftreten im heimischen Rinderbestand ermöglichen. Auf Grund dieser Studien war erstmals diese Zunahme erkennbar. Daher haben wir diese entsprechende Verordnung in Vorbereitung gebracht und werden das erste Land sein, das diesbezüglich die entsprechenden Maßnahmen getroffen hat.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Ministerin, wer­den Sie die Grenzwerte für Jod in der kommerziellen Kindernahrung senken?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Mir ist derzeit nicht bekannt, dass das in Ausarbeitung wäre, aber ich kann mich gerne auf Grund Ihrer Frage im Haus erkundigen, ob es diesbezügliche Vorhaben gibt.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Gru­ber gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Ministerin, weil wir gerade bei der Milch sind: In Salzburg hat es ja bedauerlicherweise in Seekirchen diesen BSE-Fall gegeben. Eine Milchkuh war betroffen. Ist auszuschließen, dass aus dem Verzehr der Milch dieser infizierten Milchkuh irgendwelche nachfolgenden Schäden zu erwarten sind?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Das ist auszu­schließen. Es ist auch bei diesem bedauerlichen BSE-Fall so, dass er wiederum nicht eine heimische Kuh – wenn Sie so wollen –, sondern eine Kuh, die in der Schweiz ge­boren wurde und die ersten zwei Lebensjahre in der Schweiz verbracht hat, betroffen hat. Möglicherweise wurde sie dort auch mit Tiermehl gefüttert, das zu dem Zeitpunkt in der Schweiz noch nicht, aber in Österreich schon verboten war.

Es ist durch das sehr dichte Kontrollnetz in den heimischen Schlachthöfen sofort Vor­sorge getragen worden, dass weder Fleisch dieser Kuh noch das der vorher ge­schlachteten und der beiden danach geschlachteten Rinder in die Lebensmittelkette gelangt. Es ist auch auszuschließen, dass durch die Milch irgendwelche Infektionen auftreten.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Köberl, bitte.

 


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