Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 107

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schutzes gibt. Wenn ich mir dazu nur eine Anmerkung erlauben darf: Das Verbre­chensopfergesetz gehört nicht in mein Ressort, sondern gehört in das Sozialministe­rium. Also ich bin hier nur bedingt die richtige Ansprechperson. Das Verbrechensopfer­gesetz wurde bereits novelliert. Die Sozialministerin hat hier einen Opfervorschuss vorgesehen, den es bereits seit diesem Sommer gibt. Wir haben also die Rechte von Verbrechensopfern bereits derzeit massiv ausgeweitet.

Es gibt auch schon einen Entschließungsantrag des Hohen Nationalrates, diesmal an mich und an die Frau Sozialministerin. Wir sind derzeit gerade dabei zu erheben, wie viele Opfer jetzt tatsächlich noch unbedacht sind, also praktisch noch nicht unter das Verbrechensopfergesetz fallen, um hier allenfalls noch weitere notwendige Schritte zu setzen. Das ist nur eine Information zu diesem Entschließungsantrag. – Danke viel­mals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Grünen.)

15.03


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Molzbichler: Ja!) – Bitte sehr. Bundesrat Molzbichler ist am Wort.

 


15.04.02

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal zurückkommen auf diesen Entschließungsantrag betreffend die 160-km/h-Teststrecke in Kärnten. Als Bedienste­ter der Autobahnmeisterei Spittal an der Drau, wo ich seit 20 Jahren tätig bin, kenne ich diese Strecke eigentlich in- und auswendig, und ich glaube, wir haben schon öfter Horrorszenarien auf dieser Strecke erlebt. Ich werde es kurz in ein paar Zahlen festhal­ten.

Es wurde auch gestern durch die Kärntner Landesregierung eine Resolution verfasst betreffend diese Sache, wozu unter anderem erläuternd anzumerken wäre, dass die entsprechende Verordnung von Verkehrsminister Hubert Gorbach sich auf § 43 der Straßenverkehrsordnung stützt. Dieser Paragraph, meine Damen und Herren, besagt, dass die gesetzlich vorgesehene Geschwindigkeit zwar erhöht werden kann, wenn es die Leichtigkeit und die Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, aber nur dann, wenn aus Gründen der Sicherheit keine Bedenken dagegen bestehen. – Genau das, werte Kolle­ginnen und Kollegen, ist der springende Punkt.

Dem Kollegen Mayer möchte ich noch antworten: Es hat auch die ÖVP in Kärnten dieser Resolution zugestimmt. Nach letzten Umfragen sieht man, dass wir nicht einmal mehr 10 Prozent haben, die diese 160-km/h-Teststrecke unterstützen.

Der Grund für die Ablehnung, meine Damen und Herren, liegt auch ... (Bundesrat Schennach: Die ÖVP ist der Meinung von Pröll und Gorbach!) Genau. Alles klar.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ursprünglich war von Bundesminister Gorbach ange­dacht, diese Tests auf einer dreispurigen Strecke in Oberösterreich zwischen Sattledt und Haid durchzuführen. Das ist auf kein Echo gestoßen, und das ist mittlerweile keine Frage mehr. Gleiches war auch in der Steiermark der Fall. Es hat nur Kärnten, wo das BZÖ noch eine letzte Bastion hat, diese Strecke genehmigt – oder auch nicht. Ich glaube, es wird gar nicht dazu kommen, denn sogar der Verkehrslandesrat in Kärnten, der Kollege Dörfler, hat sich vehement dagegen ausgesprochen, aber gestern, werte Kolleginnen und Kollegen, hat er bei dieser Resolution wieder einen totalen Meinungs­umschwung vollzogen.

Liebe Kollegen von BZÖ, FPÖ oder Mandatsfreie – keine Ahnung, wie ich euch an­sprechen soll in dieser Runde –, jedenfalls herrscht Chaos pur in dieser Sache auch in Kärnten. Ich kann nicht halbschwanger sein, das gibt es nicht. Das wisst ihr ganz


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