Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist angenommen. (E 198-BR/05.)
Beschluss des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem in der
Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie das
Einführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur
Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz
und das Richterdienstgesetz geändert werden
(Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 – SchiedsRÄG 2006)
(1158 d.B. und 1236 d.B. sowie 7459/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz,
das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993
und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare,
Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006)
(1169 d.B. und 1237 d.B. sowie 7460/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das
Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die
Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und das
Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geän-
dert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 –
GIN 2006) (1168 d.B. und 1238 d.B. sowie 7461/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 über die gegenständlich angeführte Novellierung, das so genannte Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006, liegt dem Hohen Haus schriftlich vor. Ich möchte mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Herr Präsident! Ich fahre fort.
Der Bericht auch zu diesem Tagesordnungspunkt, über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare,
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