Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 112

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Berichterstatter Thomas Einwallner: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urhe­berrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Im Ausschuss ist ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, infolge Stimmengleichheit nicht zu­stande gekommen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Professor Konecny das Wort.

 


15.20.00

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss ist deshalb kein Abstimmungsergebnis über den Bericht zustande gekommen, weil wir Sozialdemokraten auch im Ausschuss – und wir werden das auch im Plenum tun – dieser Novelle nicht zugestimmt haben, aber während im Ausschuss dadurch Stimmengleichstand erreicht war, wird es hier ganz offensichtlich zu einer mehrheitlichen Annahme kommen, was wir aus einer Reihe von Gründen bedauern.

Die Neuregelung oder die Novellierung dieser Materie hätte durchaus den Anlass ge­boten, eine Reihe von Mängeln der bestehenden gesetzlichen Regelungen aufzuhe­ben. Das ist leider nur in einem sehr geringen Umfang geschehen, während eine Reihe von Änderungen unserer Überzeugung nach in die falsche Richtung gehen.

Eine Straffung – und das sage ich gleich vorweg – der Abläufe, die Bestimmung der KommAustria auch in diesem Fall als Aufsichtsbehörde für die Verwertungsgesell­schaften, das sind Maßnahmen, die durchaus Sinn machen und gegen die wir keinen Einwand haben. Aber es gibt eine Reihe von Veränderungen oder eben von Nichtver­besserungen in dieser Vorlage, die uns sehr, sehr skeptisch stimmen.

Der ganz zentrale Punkt dabei ist, dass die Schiedsstelle, die es bisher in diesem Be­reich gegeben hat, aufgehoben wird und damit die Vertretung der Arbeiterkammern und der Wirtschaftskammer beseitigt wird. Das halten wir vor allem aus einem ganz entscheidenden Grund für problematisch: Verwertungsgesellschaften versuchen, Urhe­berrechte gegenüber jenen, die sie verwenden, mit angemessenen Bezahlungen zu belegen und diese Mittel in einem vernünftigen Schlüssel aufzuteilen. Diese Verwer­tungsgesellschaften stehen naturgemäß in einem bescheidenen, aber doch Interessen­gegensatz zu den Verwertern – die einen sind an einem hohen, die anderen eher an einem niedrigen Betrag für die Nutzung der Rechte interessiert –, aber sie können sich in aller Regel irgendwo einigen.

Es ist nicht nur vorstellbar, sondern es ist durchaus auch praktisch, dass solche Eini­gungen zu Lasten Dritter, in diesem Fall zu Lasten der Konsumenten, also jener, die die Leistungen der Verwerter in Anspruch nehmen, getroffen werden. Und hier wird es problematisch, wenn die Konsumentenseite – und das war letztlich die Rolle der Arbei­terkammer – in keiner Weise auch nur in bestimmten Organen dieses Systems zur Geltung kommt.

Unsere Freunde im Nationalrat haben versucht, der Arbeiterkammer und allenfalls auch anderen Konsumenteneinrichtungen bescheidene Mitbestimmungsrechte in die-


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