ein Handzeichen. – Auch in diesem Fall ist Stimmeneinhelligkeit festzustellen. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend das Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention (996 d.B. und 1255 d.B. sowie 7463/BR d.B.)
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich darf um den Bericht bitten.
Berichterstatter Karl Bader: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine beiden Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt. Da auch dieser schriftlich vorliegt, darf ich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Mitterer: Ich danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines
Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr
des Jahrestages der Volksabstimmung (1145 d.B. und 1212 d.B. sowie
7464/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970,
das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das
Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, die
Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das
Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das
Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden –
Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005) (1187 d.B., 705/A und
1213 d.B. sowie 7441/BR d.B. und 7465/BR d.B.)
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
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