Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 58

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Zu den Arbeitsrechtsklauseln muss ich festhalten: Wir haben zu Hause selbst einen Betrieb, und in diesem haben wir überhaupt keine Klauseln angewandt. Also ist es nicht gang und gäbe, dass das alle Betriebe haben. (Bundesrätin Bachner: Habe ich auch nicht gesagt!)

Ich möchte zur Familienhospizkarenz noch einige Worte sagen, denn ich denke, es geht darum, dass es im Leben nicht immer nur Sonnenseiten gibt, sondern auch eher schwerere Zeiten (Bundesrat Stadler: Das merkt man eh! Jeden Tag!), in denen eine Familie von Krankheit betroffen ist und daher die Pflege sehr wichtig ist.

Wie wir auch schon angemerkt haben: Im Jahr 2002 wurde dieses Gesetz von dieser Regierung eingeführt. Es ist evaluiert worden, und von 2002 bis heute haben 775 Per­sonen die Familienhospizkarenz in Anspruch genommen. Ich glaube, das zeigt aber auch, dass diese Regierung soziale Wärme ausstrahlt und dass sie einfach Vorkehrun­gen für unsere Bevölkerung schafft. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Wie im Kühlschrank!)

Die soziale Wärme ist überall in den verschiedensten Bereichen vorhanden. Wir sehen es: Wir haben die höchsten Sozialausgaben, die es überhaupt je in diesem Lande ge­geben hat. Wir haben den höchsten Beschäftigungsstand – Beschäftigung schafft Ar­beit und damit kann man sich auch das soziale System leisten. (Bundesrat Gruber: Die höchste Arbeitslosigkeit! Sie sind eine Schönrednerin! – Bundesrätin Bachner: Die höchste Arbeitslosigkeit! Das müssen Sie dazusagen!)

Jetzt noch einmal zurück zur Familienhospizkarenz. Es hat sich einiges verändert. So sind nun Frauen verstärkt auf dem Arbeitsmarkt, was gut ist. Daher ist eben diese Familienhospizkarenz besonders wichtig geworden, da die Frauen dadurch Zeit für die Pflege haben.

Die Evaluierung dieses Gesetzes hat uns auch gezeigt, dass 92 Prozent meinen, dass dieses Gesetz vorzüglich und unkompliziert ist. Es ist auch schon angesprochen wor­den, dass besonders bei schwer kranken Kindern die Zeit mit sechs Monaten nicht ausreichend ist, dass neun Monate für die Pflege ideal sind. Die Evaluierung hat uns das gezeigt, daher soll das bei dieser Anpassung vorgesehen werden.

Wir haben heute aber auch andere Familienverhältnisse, andere Lebensgemeinschaf­ten. Daher soll auch neu hineinkommen, dass eben Pflegekinder, Stiefkinder und Wahlkinder mit umfasst sind.

Es gibt aber auch eine Verbesserung, auf die Einkommensgrenze bezogen. Der Härte­ausgleichsfonds wurde pro Fall von 500 auf 700 € hinaufgesetzt.

Abschließend möchte ich sagen, dass das eine wirklich wichtige sozialpolitische und familienpolitische Maßnahme ist. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesem Gesetz die Zustimmung geben könnten, es würden sich, glaube ich, auch sehr viele Menschen freuen, die das momentan betrifft. Daher möchte ich Sie noch einmal bitten ... (Bundes­rätin Bachner: Trennen! – Bundesrat Gruber: Trennen! Nicht alles auf einmal!) – Wir haben das jetzt fünf Mal sagen müssen, damit Sie vielleicht dafür sind. (Bundesrat Rei­senberger: Nein! Nein! – Bundesrätin Bachner: Das haben wir von Anfang an ge­sagt!)

Aber ich denke, auch im Bereich des Arbeitsrechtes sind das sehr wohl Verbesserun­gen. (Nein-Rufe bei der SPÖ.) – Ja! Das sind sehr wohl Verbesserungen. Darum denke ich, es ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. (Bundesrätin Bachner: Im Gegenteil!) Ihr könntet hiezu auch die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

14.37

 


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