Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 32

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4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz geändert wird (1341 d.B. sowie 7477/BR d.B. und 7484/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 3 und 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte sie um die Berichte.

 


13.02.21

Berichterstatterin Christine Fröhlich: Bericht des Ausschusses für innere Ange­legenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zweitens: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Melde­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.04.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dieser Reparatur des Meldegesetzes und bei der Änderung des Passgesetzes geht es eigentlich mehr oder weniger um das Gleiche, nämlich um die Erfassung von zusätzlichen Daten.

Beim Meldegesetz soll nun zusätzlich der Familienstand abgefragt werden. Meiner Meinung nach müsste ja schon der Punkt „religiöses Bekenntnis“ vom Meldezettel ver­schwinden. Wozu man jetzt auch noch den Familienstand abfragt, ist mir absolut rät­selhaft. Ich denke nämlich, diese Daten werden nie berichtigt werden, und Daten, die nicht berichtigt werden, kann man in Wirklichkeit auch nicht verwenden. Es ist für mich einfach eine überflüssige Erfassung von Daten, mit denen man dann nichts anfangen kann.

Zur Änderung des Passgesetzes: Da geht es um etwas Neues, nämlich um die Spei­cherung eines Bildes des Passinhabers als primäres biometrisches Merkmal.

Laut Ausschussbericht ist das Ziel der Gesetzesnovelle die Anpassung der österreichi­schen Rechtslage an die neuen europarechtlichen und internationalen Erfordernisse, insbesondere zur Sicherung einer effizienten Terrorbekämpfung und zur Unterstützung im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, wobei der Fäl­schungssicherheit von Reisepässen wesentliche Bedeutung zukommt.

 


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