Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 34

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In der ergänzenden Stellungnahme des Datenschutzrates steht dann auch noch – und das ist für mich besonders wichtig –: Das von BMI und Staatsdruckerei vorgestellte Si­cherheitskonzept wird für tauglich erachtet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dieses Sicherheitskonzept durch das BMI laufend zu überprüfen ist.

Auch dazu finde ich keinen Hinweis im Gesetz, und ich denke, es ist ganz besonders wichtig, dass ich laufend meine Standards anpasse, gerade was die Datensicherheit betrifft. Es muss letztendlich schon immer wieder abgewogen werden: Wo liegt mein Ziel? Was möchte ich? Wie viel Sicherheit möchte ich? Wie viel Sicherheitsbedürfnis haben die Menschen? Und wo kommt es dann zur Beschneidung der persönlichen Freiheit? – Diese Abwägung von Zielen ist für mich Datenschutz, diese findet aber meiner Meinung nach nicht wirklich statt.

Derzeit ist es so, dass der technische Fortschritt in allen möglichen Bereichen immer wieder berücksichtigt wird, Gesetze immer wieder angepasst werden, sei es das Pass­gesetz, das Meldegesetz, Asylgesetz, Sicherheitspolizeigesetz. Es gibt immer wieder neue Punkte, wo man sagt, das sind Kleinigkeiten, darüber kann man reden. Aber ins­gesamt geht es immer wieder in Richtung mehr Überwachung, mehr Daten, die ge­sammelt werden. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Auf der anderen Seite ist es beim Datenschutzgesetz aber so, dass dieser technische Fortschritt eben nicht laufend berücksichtigt wird. Genau das fehlt uns. Deshalb wer­den wir diesem Gesetz nicht zustimmen und auch dem Meldegesetz nicht. (Beifall bei den Grünen.)

13.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ebner.

 


13.11.07

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Meine Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Da ich als Bürgermeisterin über die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger doch sehr gut Bescheid weiß, muss ich sagen, es sind bei jeder Änderung eines Gesetzes, in diesem Falle des Melde-, Gebühren- und Passgesetzes, eine gewisse Unsicherheit und ein In­formationsmangel in der Bevölkerung vorhanden, und es bedarf Aufklärungsarbeit an der Basis. Es sind jedoch jede Vereinfachung und Verbesserung grundsätzlich zu be­grüßen.

Bei der Novellierung des Passgesetzes handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Diese wurde schon im Jahr 2004 beschlossen, und wir müssen dem Ver­trag nun auch nachkommen.

Was ist aber neu? – Die Daten werden in Zukunft auf Chipkartenformat gespeichert, und das Passbild muss digitalisiert eingetragen werden. Ein Foto mit Seitenansicht der Person ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Vielleicht darf ich noch einmal kurz die Daten, die im Pass gespeichert werden, an­führen. Es sind dies der Name des Passinhabers, das Geschlecht, der akademische Grad, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsbürgerschaft, das Foto, die Größe, falls vorhanden besondere Kennzeichen sowie die Unterschrift des Dokumentinha­bers – sicherlich alles Daten, die bereits im alten Pass abgespeichert waren. Die Daten sind jedoch in Zukunft doppelt lesbar. Das bedeutet, dass der Pass sicherer ist und Verfälschungen erschwert werden. Es kann gegen die organisierte internationale Krimi­nalität besser vorgegangen werden.

Diese Hochsicherheitspässe können in Zukunft nur noch von der Österreichischen Staatsdruckerei produziert werden.

 


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