Diese Überlegung ist, glaube ich, für uns im ländlichen Bereich richtig. Frau Bundesminister, wir sollten dem Gesetz die Zustimmung geben, aber diese Überlegungen müssen in Zukunft mehr Berücksichtigung finden.
Zu Punkt 9: Sicherstellung der Patientenrechte. Es gibt ein Bundespatientengesetz und ein Landespatientengesetz. Bei dieser Gesetzesvorlage sind die Bundesländer mehrheitlich dagegen.
Der schriftliche Einwurf des Bundeslandes Kärnten, Frau Bundesminister, war anders gemeint. Bei dem Einwurf des Bundeslandes Kärnten waren Patientenfachleute dabei. Im Jahr 2005 waren für 1 200 Personen in Kärnten Patientenverfügungen notwendig.
Folgende Anliegen hatte der Patientenanwalt zu vertreten: Information und Beratung von Patienten und Angehörigen; Entgegennahme von Beschwerden mit vielerlei Ursachen; Hilfe bei Behandlungsschäden; Vermittlung in Konflikten mit Ärzten; Beratung zum Patiententestament.
Es würden dem Bundesland Kärnten wesentliche Mehrkosten entstehen. 70 000 € pro Jahr sind durch das neue Gesetz zu erwarten. Warum genügt nicht eine ärztliche Beurteilung? Und die nächste Frage: Warum wird – und muss, weil gesetzlich vorgesehen – auch ein Notar zur Beurteilung – mit hohen Kosten – beigezogen, um die Urteilsfähigkeit des Patienten festzustellen?
In nächster Zeit – das weiß man ja schon – ist ein neues Sachwaltergesetz zu erwarten, Frau Bundesminister, in dem die Änderung bestehenden Rechts vorgesehen ist, und es kommt auch die Vorsorgevollmacht. Es wäre eine Gesamtbeurteilung von den österreichischen Patientenanwälten von großem Vorteil.
Ich glaube auch, Frau Bundesminister, dass der derzeitige Obmann der Bundessachwalterschaft – das ist Herr Dr. Pachinger aus Niederösterreich – nicht ganz der Meinung der Gesetzesvorlage ist.
Wir sollten dem die Zustimmung geben, aber, sehr geehrte Frau Bundesminister, hier sollten wir der Zukunft mehr ins Auge blicken und auch den Bedenken Rechnung tragen. – Danke. (Beifall der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
14.39
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf gleich anschließen. Herr Bundesrat Kampl, ich glaube, es muss eine kleine Verwechslung vorliegen: Wir beschließen heute hier die Patientencharta, nicht das Patientenverfügungsgesetz. (Bundesrat Ing. Kampl: Ja, das ist mir klar!) Das war, glaube ich, jetzt ein kleiner Irrtum.
Ich möchte aber trotzdem etwas dazu sagen, denn wir haben uns bei der Diskussion für das Patientenverfügungsgesetz sehr, sehr viel Zeit genommen, wir sind damit auch noch gar nicht im Ausschuss, es wird ja erst am 22. April im Nationalratsausschuss diskutiert. Wir haben sehr lange hin und her überlegt, wie wir einen maximalen Schutz des Patienten bei einer maximalen Selbstbestimmung des Patienten sicherstellen können.
Wenn wir das Patientenverfügungsgesetz behandeln, werde ich darauf sicherlich eingehen. Es kommt aber wahrscheinlich erst im Juni in den Bundesrat. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.) – Richtig! Sie sind Ihrer Zeit voraus, Herr Bundesrat! (Bundesrat Gruber: Das ist in dem Zusammenhang aber gefährlich!) Es geht vor allem darum, dass das mit dem Notar natürlich auch eine Schutzfunktion gegen Missbrauch hat,
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