werbliche Masseure
waren, auch Heilmasseur-Tätigkeiten ermöglichen und umgekehrt auch für den
Heilmasseur die gewerbliche Tätigkeit.
Ich denke, dass das
im Sinne der Qualitätssicherung ganz, ganz wichtig ist. Ich denke auch, dass
wir die Evaluierung des Gesetzes abwarten sollten. Es gibt auch innerhalb der
Kammer immer wieder Bemühungen, zu einem Vergleich zu kommen. Ich weiß, dass
sich die Kammer sehr intensiv damit beschäftigt und immer wieder versucht, die
verschiedensten Gruppen der Masseure auf einen Nenner zu bringen.
Es geht
darum – man kann das ja ruhig aussprechen –, dass diese Kurse nicht
billig sind, dass einige wenige an der Abhaltung der Kurse verdienen, was
andere in der Kammer verständlicherweise ärgert, weil sie sagen: Können würde
ich es ohnehin, aber zahlen muss ich trotzdem. Das ist jetzt verkürzt
ausgedrückt, aber charakterisieren wir das Problem einmal so.
Ich bin bereit,
unter Wahrung der Qualitätssicherung – ich habe ja die Interessen der
Patientinnen und Patienten zu vertreten – die bestmögliche Ausbildung sicherzustellen,
sonst aber gerne auch auf die Wünsche der Gruppen einzugehen, wenn diese Bedingung
erfüllt ist. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und der Bundesräte Ing. Kampl
und Mitterer.)
14.50
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Schimböck das Wort.
14.50
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich glaube, auch wir gehen mit Ihnen – so steht es ja auch in diesem Entschließungsantrag – d’accord, dass wir da etwas Positives erreichen wollen. Ich muss nur eines berichtigen: Es war nicht so, dass die gewerblichen Masseure keine Menschen mit Krankheitsbildern massiert haben, sondern es gab bis 1996 sogar eine Direktverrechnung von gewerblichen Masseuren mit Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern.
Bis in letzter Zeit wurde noch mit den so genannten Krankenfürsorgen, ein schwierig zu verstehender Terminus – das sind Krankenkassen wie die Magistratskrankenfürsorge, die Lehrerkrankenfürsorge und dergleichen mehr –, abgerechnet – das ist ja zum Teil auch Ihr Ressort.
Zum Dritten gab es ja immer die indirekte Abrechnung, das
heißt, bei manchen Krankenfürsorgen war es dem Patienten auf Grund des
Leistungskataloges möglich, die Leistungen ihrer gewerblichen Masseure, die sie
wegen irgendwelcher Erkrankungen beansprucht haben, dort zur Abrechnung
vorzulegen. Es gab also durchaus auch bisher gewerbliche Masseure, die bei
Erkrankungen Massagen durchgeführt haben. Das wollte ich nur berichtigt
wissen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.52
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.
14.52
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte: Der Inhalt des Arzneiwareneinfuhrgesetzes wurde schon erwähnt. Wir werden hier unsere Zustimmung dazu erteilen, auch zur Abänderung des Apothekengesetzes.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite