Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 63

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glaube, wir sind uns hier im Haus alle einig – zumindest entnehme ich das allen vorhe­rigen Beiträgen –, dass damit ein guter Versuch gestartet wurde, dass ein Gesetz ge­macht wurde und dass dieses Gesetz eben heute so weit ist, beschlossen zu werden.

Natürlich kann es – und das wissen die Juristen ganz genau – bei Materien, mit denen solches Neuland betreten wird und bei denen es sich in einem weiten Bereich um Empfindungen und Gefühle handelt, nicht so sein, dass mit dem heutigen Tag alles abgeschlossen ist. Aber, wie schon gesagt worden ist, ich glaube, das Glaserl ist – man braucht nur ein bisschen Wasser hineinzugießen – sehr, sehr voll, und ich glaube, es ist dies auch für die österreichische Rechtsordnung ein guter Tag.

Ich möchte hier namens meiner Fraktion noch einmal ein herzliches Danke sagen. Er­folg hat bekanntlich viele Väter; in diesem Fall sind es viele Mütter und Väter. Ich glaube, es ist dies eine sehr gute gemeinsame Leistung, und natürlich wäre es schön, heute hier einen einstimmigen Beschluss herbeizuführen. Ich verweise auf die Feststel­lungen im Ausschuss des Nationalrates; dort wurde schon festgestellt, dass das wohl ein Gesetz sein wird, das man irgendwann evaluieren wird, wenn man mehr Erfahrun­gen damit hat.

Daher wäre es schön, wenn wir heute einen gemeinsamen Weg, den einstimmigen Weg finden würden. Ich glaube, das Gesetz hätte es sich verdient und auch die Frau Ministerin, weil ich sehe, dass es ihr ein Herzensanliegen war, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Rechtskraft zu bringen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

12.20


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.21.045. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend Zweites Protokoll auf­grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkom­men über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaf­ten samt Erklärungen (1301 d.B. und 1384 d.B. sowie 7514/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit­gliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft anderer­seits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift (1064 d.B. und 1385 d.B. sowie 7515/BR d.B.)

 


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