glaube, wir sind uns hier im Haus alle einig – zumindest entnehme ich das allen vorherigen Beiträgen –, dass damit ein guter Versuch gestartet wurde, dass ein Gesetz gemacht wurde und dass dieses Gesetz eben heute so weit ist, beschlossen zu werden.
Natürlich kann es – und das wissen die Juristen ganz genau – bei Materien, mit denen solches Neuland betreten wird und bei denen es sich in einem weiten Bereich um Empfindungen und Gefühle handelt, nicht so sein, dass mit dem heutigen Tag alles abgeschlossen ist. Aber, wie schon gesagt worden ist, ich glaube, das Glaserl ist – man braucht nur ein bisschen Wasser hineinzugießen – sehr, sehr voll, und ich glaube, es ist dies auch für die österreichische Rechtsordnung ein guter Tag.
Ich möchte hier namens meiner Fraktion noch einmal ein herzliches Danke sagen. Erfolg hat bekanntlich viele Väter; in diesem Fall sind es viele Mütter und Väter. Ich glaube, es ist dies eine sehr gute gemeinsame Leistung, und natürlich wäre es schön, heute hier einen einstimmigen Beschluss herbeizuführen. Ich verweise auf die Feststellungen im Ausschuss des Nationalrates; dort wurde schon festgestellt, dass das wohl ein Gesetz sein wird, das man irgendwann evaluieren wird, wenn man mehr Erfahrungen damit hat.
Daher wäre es schön, wenn wir heute einen gemeinsamen Weg, den einstimmigen Weg finden würden. Ich glaube, das Gesetz hätte es sich verdient und auch die Frau Ministerin, weil ich sehe, dass es ihr ein Herzensanliegen war, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Rechtskraft zu bringen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
12.20
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006
betreffend Zweites Protokoll aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die
Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärungen (1301 d.B.
und 1384 d.B. sowie 7514/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006
betreffend ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen
rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift (1064 d.B. und
1385 d.B. sowie 7515/BR d.B.)
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